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Dietenheim verbietet Treffen der Tuning- und Poser-Szene

Beispielbild Bekanntmachung Copyright und Urheber siehe Dietenheim

Die Stadt Dietenheim geht gegen Lärm und illegale Autotreffen vor. Für bestimmte Zeiträume sind Versammlungen von Tuning-Fans und Posing-Liebhabern im gesamten Stadtgebiet untersagt.

Die Stadtverwaltung in Dietenheim (Alb-Donau-Kreis, Baden-Württemberg) hat klare Regeln für die Autotuning- und Poser-Szene aufgestellt. In mehreren Allgemeinverfügungen untersagt die Stadt Treffen dieser Gruppen im gesamten Stadtgebiet. Das Verbot gilt sowohl für öffentliche Plätze als auch für private Grundstücke und schließt alle Stadtteile mit ein.

Ein konkretes Verbot galt zum Beispiel vom 3. April 2026, 6 Uhr morgens, bis zum 5. April 2026, ebenfalls um 6 Uhr. Zuvor gab es bereits ähnliche Verbote Ende Dezember 2025 sowie im Oktober 2025. Die Stadt definiert die Tuning-Szene als Fahrer, deren Autos an Karosserie, Fahrwerk, Motor oder Auspuff verändert wurden. Zur Poser-Szene zählen jene, die ihre Wagen verkehrswidrig zur Selbstdarstellung präsentieren. Ein Treffen liegt laut Stadt vor, sobald mehr als fünf solcher Fahrzeuge zusammenkommen.

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Wenn Fahrer die Aufforderung zum Auflösen nicht innerhalb von zehn Minuten befolgen oder erneut gegen das Verbot verstoßen, werden die Autos abgeschleppt. Das kostet die Besitzer mindestens 350 Euro plus die Gebühren für die Verwahrung. Zudem werden die Fahrzeuge beschlagnahmt.

Die Autos werden erst wieder herausgegeben, wenn die Kosten bezahlt sind und die Technik für den Straßenverkehr sicher ist. Gegen diese Verbote kann innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Stadtverwaltung oder beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis eingelegt werden.

Ob die Stadt auch in Zukunft regelmäßig solche Verbote ausspricht, bleibt abzuwarten. Die Ermittlungen und Kontrollen vor Ort dauern an.

Quelle: Dietenheim – zur Originalmeldung

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