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Dietenheim verbietet Treffen der Tuning- und Poser-Szene

Beispielbild Bekanntmachung Copyright und Urheber siehe Dietenheim

Die Stadt Dietenheim geht gegen illegale Autotreffen vor. In bestimmten Zeiträumen sind Zusammenkünfte von Tuning-Fans und Posern im gesamten Stadtgebiet verboten.

In Dietenheim (Alb-Donau-Kreis, Baden-Württemberg) ist Schluss mit lautem Gasgeben und illegalen Autotreffen. Die Stadt hat als Ortspolizeibehörde ein Verbot für Treffen der Autotuning- und Autoposer-Szene, kurz PTE-Szene, ausgesprochen. Das Verbot gilt für das gesamte Stadtgebiet inklusive aller Stadtteile. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Fahrer auf öffentlichen Straßen oder auf privatem Grund zusammenkommen.

Besonders deutlich wurde die Härte der Stadt bei einer Anordnung für den Zeitraum vom 27. Dezember 2025 ab 20 Uhr bis zum 28. Dezember 2025 um 6 Uhr morgens. Die Stadt definiert die Tuning-Szene als Fahrer, deren Autos an Karosserie, Fahrwerk, Motor, Auspuff oder Reifen verändert wurden. Als Poser gelten diejenigen, die ihre Autos verkehrswidrig zur Schau stellen oder präsentieren. Sobald mehr als fünf solcher Fahrzeuge zusammenkommen, gilt dies als verbotenes Treffen.

Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Wenn Fahrer der Aufforderung zum Verlassen des Ortes nicht innerhalb von zehn Minuten nachkommen oder erneut gegen das Verbot verstoßen, werden die Autos abgeschleppt. Das kostet die Besitzer mindestens 350 Euro plus die Gebühren für die Verwahrung. Zudem werden die Fahrzeuge beschlagnahmt.

Die Autos bekommt man erst nach einer Prüfung zurück. Die Stadt prüft genau, ob die Fahrzeuge technisch überhaupt sicher für den Straßenverkehr sind. Erst wenn alle Kosten bezahlt sind und die Technik stimmt, werden die Wagen wieder herausgegeben.

Da die Stadt bereits mehrfach solche Verbote für verschiedene Zeiträume im Jahr 2025 und 2026 ausgesprochen hat, scheint es sich um eine dauerhafte Strategie gegen die Lärmbelästigung zu handeln. Gegen die Anordnungen kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Rathaus in der Königstraße oder beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis eingelegt werden.

Quelle: Dietenheim – zur Originalmeldung

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