Dietenheim verbietet Treffen der Tuning- und Poser-Szene
In Dietenheim (Alb-Donau-Kreis, Baden-Württemberg) hat die Stadtverwaltung eine klare Ansage an die Autotuning- und Poser-Szene gemacht. Mit einer offiziellen Allgemeinverfügung werden Treffen dieser Gruppen im Stadtgebiet untersagt. Das Verbot gilt für alle Stadtteile und betrifft sowohl öffentliche Plätze als auch private Grundstücke.
Konkret wurde ein Verbot für den Zeitraum vom 3. April 2026, 6 Uhr, bis zum 5. April 2026, 6 Uhr, ausgesprochen. Die Stadt definiert dabei genau, wer gemeint ist: Zur Tuning-Szene zählen Fahrer, deren Autos an Karosserie, Motor, Auspuff oder Fahrwerk verändert wurden. Als Poser gelten diejenigen, die ihre Wagen zur Selbstdarstellung verkehrswidrig führen oder präsentieren. Ein verbotenes Treffen liegt vor, sobald mehr als fünf solcher Fahrzeuge zusammenkommen.
Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Wenn Fahrer der Aufforderung, den Ort zu verlassen, nicht innerhalb von zehn Minuten nachkommen oder erneut gegen das Verbot verstoßen, werden die Autos abgeschleppt. Die Kosten für den Abschleppdienst liegen bei 350 Euro, zzgl. der Gebühren für die Verwahrung.
Zudem werden die Fahrzeuge beschlagnahmt. Die Besitzer bekommen ihre Autos erst nach Zahlung der Kosten zurück – und nur dann, wenn die Technik des Wagens keine Bedenken für den Straßenverkehr zulässt. Die Stadt nutzt dabei ihre Befugnisse als Ortspolizeibehörde nach dem Polizeigesetz von Baden-Württemberg.
Ob die Maßnahmen die Lärmbelästigung dauerhaft senken, bleibt abzuwarten. Die Ermittlungen und Kontrollen im entsprechenden Zeitraum dauern an.
Quelle: Dietenheim – zur Originalmeldung