Dietenheim verbietet Treffen der Autotuning- und Poser-Szene
Die Stadtverwaltung in Dietenheim (Alb-Donau-Kreis, Baden-Württemberg) hat eine klare Ansage an die Autotuning- und Poser-Szene gemacht. Mit einer offiziellen Allgemeinverfügung werden Treffen dieser Gruppen im gesamten Stadtgebiet, inklusive aller Stadtteile, verboten.
Das Verbot gilt sowohl für öffentliche Plätze als auch für privates Gelände. Konkret wurde dies bereits für mehrere Zeiträume angeordnet, unter anderem vom 3. April 2026 ab 6 Uhr morgens bis zum 5. April 2026 um 6 Uhr. Auch Ende 2025 gab es ein ähnliches Verbot, etwa vom 27. Dezember ab 20 Uhr bis zum nächsten Morgen.
Die Stadt definiert genau, wer unter die Regelung fällt: Zur Tuning-Szene gehören Fahrer, deren Autos an Karosserie, Motor, Auspuff oder Fahrwerk verändert wurden. Als Poser gelten diejenigen, die ihre Wagen zur Selbstdarstellung verkehrswidrig führen oder zur Schau stellen. Sobald mehr als fünf solcher Fahrzeuge zusammenkommen, gilt dies als verbotenes Treffen.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Wenn Fahrer der Aufforderung, den Ort zu verlassen, nicht innerhalb von zehn Minuten nachkommen oder erneut gegen das Verbot verstoßen, werden die Autos abgeschleppt. Das kostet die Besitzer mindestens 350 Euro plus die Gebühren für die Verwahrung.
Zudem werden die abgeschleppten Fahrzeuge beschlagnahmt. Die Besitzer bekommen ihre Autos erst zurück, wenn sie alle Kosten bezahlt haben und die Technik des Fahrzeugs für den Straßenverkehr sicher ist.
Die Stadt nutzt dabei ihre Befugnisse als Ortspolizeibehörde gemäß dem Polizeigesetz von Baden-Württemberg. Gegen diese Anordnungen kann man innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, allerdings hat dieser keinen aufschiebenden Effekt.
Quelle: Dietenheim – zur Originalmeldung