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Dietenheim verbietet Treffen der Tuning- und Poser-Szene

Beispielbild Bekanntmachung Copyright und Urheber siehe Dietenheim

Die Stadt geht gegen Lärm und illegale Autotreffen vor. In mehreren Zeiträumen sind Versammlungen von Tunern und Posern im gesamten Stadtgebiet verboten.

Die Stadt Dietenheim (Alb-Donau-Kreis, Baden-Württemberg) hat ein klares Stopp-Signal an die Autotuning- und Poser-Szene gesendet. Die Stadtverwaltung hat mehrere Verbote ausgesprochen, um illegale Treffen auf öffentlichem und privatem Grund zu verhindern.

Besonders deutlich wurde die Maßnahme für das Frühjahr 2026: Vom 3. April, 6 Uhr morgens, bis zum 5. April, ebenfalls 6 Uhr, waren sämtliche Treffen dieser Szene im gesamten Stadtgebiet untersagt. Das gilt für alle Stadtteile. Als Treffen wird bereits jede Gruppe von mehr als fünf Fahrzeugen gewertet.

Die Stadt definiert dabei genau, wer gemeint ist. Zur Tuning-Szene gehören Fahrer, deren Autos an der Karosserie, dem Motor, dem Fahrwerk, den Reifen oder dem Auspuff verändert wurden. Als Poser gelten jene, die ihre Autos zur Selbstdarstellung in verkehrswidriger Weise präsentieren.

Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Wenn Fahrer nicht innerhalb von zehn Minuten auffordern, den Ort zu verlassen, oder erneut gegen das Verbot verstoßen, werden die Autos abgeschleppt. Das kostet die Besitzer mindestens 350 Euro plus die Gebühren für die Verwahrung. Zudem werden die Fahrzeuge beschlagnahmt.

Ähnliche Verbote gab es bereits Ende 2025, etwa für den Zeitraum vom 27. Dezember bis zum 28. Dezember sowie im Oktober 2025. Die Stadt nutzt dabei ihre Befugnisse als Ortspolizeibehörde, um die öffentliche Ordnung zu wahren.

Neben den Tuning-Verboten hat der Gemeinderat zudem neue Regeln für den Alltag beschlossen. So gibt es eine neue Spielplatzsatzung und eine Neufassung der Schul- und Ferienbetreuung, die beide im September 2026 in Kraft treten. Auch die Grundsteuer für 2026 wurde festgesetzt, wobei die Hebesätze im Vergleich zum Vorjahr gleich bleiben.

Quelle: Dietenheim – zur Originalmeldung

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