Dietenheim verbietet Treffen der Tuning-Szene
In Dietenheim (Alb-Donau-Kreis, Baden-Württemberg) will die Stadtverwaltung Ruhe in die Straßen bringen. Die Stadt hat deshalb eine Allgemeinverfügung erlassen, die Treffen der sogenannten Autotuning- und Autoposer-Szene untersagt. Das Verbot gilt für das gesamte Stadtgebiet inklusive aller Stadtteile und betrifft sowohl öffentliche als auch private Flächen.
Besonders deutlich wird die Maßnahme bei einem konkreten Beispiel: Vom 27. Dezember 2025, 20 Uhr, bis zum 28. Dezember 2025, 6 Uhr, sind solche Treffen komplett verboten. Als Tuning-Fahrzeuge gelten Autos, die technisch verändert wurden – egal ob an der Karosserie, dem Fahrwerk, der Motorleistung, dem Auspuff oder den Reifen. Unter Posern versteht die Stadt Fahrer, die ihre Autos verkehrswidrig zur Selbstdarstellung präsentieren. Sobald mehr als fünf solcher Fahrzeuge zusammenkommen, gilt dies als verbotenes Treffen.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Wenn eine Person nicht innerhalb von 10 Minuten nach einer Aufforderung verschwindet oder erneut gegen das Verbot verstößt, wird das Auto abgeschleppt. Das kostet mindestens 350 Euro plus die Gebühren für die Verwahrung. Zudem wird das Fahrzeug beschlagnahmt.
Die Besitzer bekommen ihre Autos erst nach der Begleichung aller Kosten zurück. Außerdem muss technisch geprüft werden, ob das Fahrzeug überhaupt sicher am Straßenverkehr teilnehmen darf. Die Stadt hat bereits in der Vergangenheit ähnliche Verbote für Zeiträume im Oktober und April ausgesprochen, um Lärm und Chaos zu verhindern.
Betroffene können innerhalb eines Monats Widerspruch gegen diese Verfügungen einlegen. Dieser muss entweder bei der Stadtverwaltung in der Königstraße 63 oder beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis in Ulm eingereicht werden. Ein Widerspruch stoppt das Verbot jedoch nicht sofort.
Quelle: Dietenheim – zur Originalmeldung