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Dietenheim verbietet Treffen der Autotuning-Szene

Beispielbild Bekanntmachung Copyright und Urheber siehe Dietenheim

Die Stadt Dietenheim geht gegen Autoposers und Tuner vor. In bestimmten Zeiträumen sind Treffen im gesamten Stadtgebiet streng verboten.

Die Stadt Dietenheim (Alb-Donau-Kreis, Baden-Württemberg) hat eine klare Ansage an die Autotuning- und Poser-Szene gemacht. Die Stadtverwaltung hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die Treffen dieser Gruppen im gesamten Stadtgebiet untersagt. Das Verbot gilt für alle Stadtteile und betrifft sowohl öffentliche Plätze als auch private Grundstücke.

Besonders deutlich wird die Regelung bei den konkreten Zeiträumen. So war beispielsweise vom 27. Dezember 2025, 20 Uhr, bis zum 28. Dezember 2025, 6 Uhr, jedes Treffen verboten. Auch für das Frühjahr 2026 wurden Sperrzeiten festgelegt, etwa vom 3. April ab 6 Uhr bis zum 5. April um 6 Uhr.

Die Stadt definiert genau, wer unter die Regelung fällt: Zur Tuning-Szene gehören Fahrer, deren Autos technisch verändert wurden – etwa am Auspuff, dem Motor, dem Fahrwerk oder der Karosserie. Als Poser gelten diejenigen, die ihre Wagen verkehrswidrig zur Selbstdarstellung nutzen. Sobald mehr als fünf solcher Fahrzeuge zusammenkommen, gilt dies als verbotenes Treffen.

Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Wenn Fahrer einer Aufforderung nicht innerhalb von zehn Minuten nachkommen oder erneut gegen das Verbot verstoßen, wird das Auto abgeschleppt. Die Kosten dafür liegen bei mindestens 350 Euro, dazu kommen die Gebühren für die Verwahrung.

Zudem wird das Fahrzeug beschlagnahmt. Die Besitzer bekommen ihr Auto erst zurück, wenn die Kosten bezahlt sind und die Technik des Wagens keine Bedenken für den Straßenverkehr zulässt.

Ob die Maßnahmen die Lärmbelästigung und die illegalen Treffen dauerhaft reduzieren, wird die Zeit zeigen. Die Ermittlungen und Kontrollen durch die Ortspolizeibehörden dauern an.

Quelle: Dietenheim – zur Originalmeldung

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