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Coesfeld führt digitalen Fischereischein ein

Copyright und Urheber siehe Coesfeld

Angler in Coesfeld müssen für ihren Schein nicht mehr unbedingt zum Amt. Seit Juli gibt es den Nachweis auch digital auf dem Handy.

Wer in Coesfeld (Kreis Coesfeld, Nordrhein-Westfalen) fischen möchte, hat es sich jetzt leichter gemacht. Seit dem 1. Juli 2026 kann der Fischereischein einfach von zu Hause aus beantragt werden. Ein Gang ins Bürgerbüro ist nicht mehr nötig. Den Link zum neuen Service findet man auf der Webseite der Stadt unter dem Punkt „Online-Dienste“.

Das Ganze ist möglich, weil das Landesfischereigesetz geändert wurde. Der Schein gibt es nun als fälschungssichere Scheckkarte oder als Datei auf dem Smartphone. Dieser neue Schein wird auf Lebenszeit ausgestellt. Wer die Fischereiabgabe bezahlt hat, kann ihn wie gewohnt für ein oder fünf Jahre nutzen. Anerkannt wird das Dokument in allen Bundesländern.

Wer noch einen alten Schein besitzt, der vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurde, muss nicht sofort handeln. Diese Dokumente bleiben bis zum regulären Ablaufdatum gültig. Wenn die Zeit abgelaufen ist, muss der Schein jedoch einmalig bei der zuständigen Behörde gegen das neue Modell eingetauscht werden, damit die Echtheit geprüft werden kann.

Alternativ gibt es die Möglichkeit, den alten Schein gegen eine Gebühr direkt registrieren zu lassen. In diesem Fall erhält man die Scheckkarte und eine PDF-Datei mit einem QR-Code für das Handy. Die bereits bezahlte Abgabe wird dabei angerechnet. Wer lieber persönlich erscheint, kann den Antrag weiterhin im Bürgerbüro stellen.

Auch für junge Angler gibt es eine Änderung: Der Jugendfischereischein wurde abgeschafft. Kinder und Jugendliche zwischen zehn und 15 Jahren dürfen nun einfach fischen, wenn sie in Begleitung von jemandem sind, der selbst einen gültigen Schein hat.

Die Nachfrage in Coesfeld ist hoch. Seit dem 1. Januar 2026 wurden im Bürgerbüro bereits knapp 130 Scheine ausgestellt oder verlängert. Im gesamten letzten Jahr waren es insgesamt 179 Fälle.

Quelle: Coesfeld – zur Originalmeldung

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