Zum Inhalt springen
newssofort.de

Budenheim: Neue Wohnungen und Bauverbote nach Ausschuss-Sitzung

Der Bau- und Umweltausschuss hat über zahlreiche Bauvorhaben im Ort entschieden. Während viele Wohnprojekte grünes Licht bekamen, wurden eine Lagerhalle und ein Boardinghouse abgelehnt.

In Budenheim (Landkreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz) wird in nächster Zeit einiges gebaut. Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 10. August 2026 über viele Anträge entschieden. Besonders im Wohnungsbau gibt es gute Nachrichten.

In der Bertolt-Brecht-Straße 16 und 18 entsteht ein neues Mehrfamilienhaus mit 11 Wohnungen. Das Gebäude wird höher als eigentlich geplant, doch der Ausschuss hat dem trotzdem zugestimmt. Auch in der Schillerstraße 13 dürfen zwei Mehrfamilienhäuser mit jeweils fünf Wohnungen und einer gemeinsamen Tiefgarage gebaut werden. In der Mombacher Straße 85 kommt ein Einfamilienhaus mit Garage und Abstellraum hin.

Nicht alle Bauherren hatten Glück. In der Kirchstraße 84 wurde der Antrag für eine Lagerhalle mit Büros und einer Wohnung abgelehnt. Auch ein geplantes Boardinghouse an der Mainzer Landstraße bekommt vorerst keine Genehmigung, obwohl die Nutzung des Grundstücks grundsätzlich okay ist.

Ein großes Projekt für betreutes Wohnen in der Bertolt-Brecht-Straße 4 bis 10 mit 34 Wohnungen ist noch nicht final entschieden. Hierüber wird der Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung am 26. August 2026 beraten.

Kleinere Änderungen wurden ebenfalls genehmigt: In der Waldstraße 57 kommen zwei Gauben an ein Haus, und am Eulenrech 20 wird ein Anbau aufgestockt. Im Kiefernweg 19 darf ein Reihenendhaus umgebaut und höher gebaut werden.

Zusätzlich gibt es Fortschritte bei der Planung für den Bereich Kirchstraße. Der Ausschuss hat Änderungen am Flächennutzungsplan und am Bebauungsplan zugestimmt. Jetzt folgt das förmliche Verfahren, bei dem die Öffentlichkeit und Behörden erneut ihre Meinung sagen können.

Einige kleinere Projekte, wie Einfamilienhäuser in der Mombacher Straße 73, im Narzissenweg 17 oder am Loh, wurden im sogenannten Freistellungsverfahren bearbeitet. Hier ist kein extra Genehmigungsverfahren nötig.

Quelle: Budenheim – zur Originalmeldung

← Zurück zur Übersicht

Weitere Meldungen aus Budenheim

Alle ansehen

Aus dem Umkreis: Landkreis Mainz-Bingen

Alle ansehen