Bingen am Rhein führt neue Katzenschutzverordnung ein
In Bingen am Rhein (Landkreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz) ändert sich für Katzenhalter bald der Alltag. Am 1. September 2026 tritt eine neue Katzenschutzverordnung in Kraft. Die Stadt will damit verhindern, dass sich zu viele Katzen unkontrolliert vermehren und die Tiere dadurch leiden.
Für alle, die ihre Katzen als Freigänger halten, gibt es nun zwei wichtige Pflichten. Erstens müssen die Tiere gechippt werden. Außerdem müssen die Besitzer ihre Katzen in einem Register eintragen, zum Beispiel bei TASSO e. V. oder Findefix. Wenn man umzieht oder der Besitzer wechselt, muss man die Daten sofort aktualisieren.
Zweitens gibt es ein Auslaufverbot für Katzen, die noch nicht kastriert oder sterilisiert sind. Diese Tiere dürfen nicht mehr einfach so frei herumlaufen. Wer seinen Katzen trotzdem frische Luft gönnen will, muss entweder einen ausbruchsicheren Zaun bauen oder das Tier operieren lassen.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Die Stadt kann die Kennzeichnung oder die Kastration selbst veranlassen und die Kosten dann vom Besitzer zurückfordern. Zudem drohen bei Verstößen Geldbußen von bis zu 5.000 Euro.
Die komplette Verordnung kann auf der Homepage der Stadt unter dem Punkt Ortsrecht nachgelesen werden. Bei Fragen hilft das Ordnungsamt der Stadtverwaltung weiter.