Bremerhaven: Polizei jagt Raser und Fahrer ohne Führerschein
Am Dienstagabend, den 25. August, war die Polizei in Bremerhaven (Freie Hansestadt Bremen) auf Jagd nach zu schnellen Fahrern. An verschiedenen Stellen im Stadtgebiet stellten die Beamten Lasermessgeräte auf, um die Geschwindigkeit zu prüfen.
Im Stadtteil Mitte, an der Columbusstraße, kontrollierten die Polizisten insgesamt 212 Autos. Ein Fahrer war dort deutlich zu schnell unterwegs: Er raste mit 82 km/h durch die Straße, obwohl dort nur 50 km/h erlaubt sind. Für diesen Fahrer wird es teuer und unangenehm. Er muss mit einem Bußgeld von knapp 290 Euro rechnen, bekommt zwei Punkte in Flensburg und darf einen Monat lang nicht mehr fahren. Fünf weitere Menschen begingen an dieser Stelle kleinere Fehler oder waren zu schnell und bekommen nun Post von der Bußgeldstelle.
Auch im Stadtteil Lehe an der Stresemannstraße wurde kontrolliert. Dort wurden 125 Fahrzeuge gemessen. Meist hielten sich die Fahrer an die Regeln, sodass es nur zwei Verwarnungen und eine Anzeige gab. Zwei Fälle waren jedoch schwerwiegender: Ein Auto hatte keine gültige Versicherung und eine Person am Steuer besaß gar keinen Führerschein. Gegen beide wurde Strafanzeige erstattet.
In der späten Nacht zum Mittwoch gab es dann einen weiteren Vorfall. Eine Streife beobachtete einen 22-Jährigen, der mit einem VW Golf vom Parkplatz eines Supermarktes in die Bürgermeister-Smidt-Straße fuhr. Die Beamten kannten den Mann bereits, da er schon öfter ohne Fahrerlaubnis gefahren war. Bei der Kontrolle bestätigte sich der Verdacht erneut.
Die Polizisten fanden heraus, dass der junge Mann nicht nur vom Parkplatz aus losgefahren war, sondern auch die Fahrt zum Supermarkt bereits ohne Führerschein absolviert hatte. Damit waren es zwei Fahrten ohne Erlaubnis. Die Beamten nahmen den Fahrzeugschlüssel vorerst weg, damit der Mann nicht einfach weiterfahren kann. Es wurde eine Strafanzeige gegen ihn geschrieben.
Die Ermittlungen dauern an. Ob und inwieweit sich der Verdächtige strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.