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Bremerhaven: Polizei jagt illegale E-Scooter vor Schulen

Die Beamten kontrollierten am Donnerstag stundenlang Elektro-Roller im Stadtgebiet. Dabei kamen nicht nur zu schnelle Scooter, sondern auch ein Haftbefehl ans Licht.

Am Donnerstag, den 20. August, war die Polizei in Bremerhaven (Niedersachsen) zwischen 7 und 15 Uhr besonders wachsam. Die Beamten der Verkehrsbereitschaft und der Zentralen Prävention suchten gezielt nach E-Scootern. Sie stellten sich vor verschiedenen Schulen auf und fuhren zudem mobil durch das Stadtgebiet. Unterstützt wurden sie dabei von Kontaktpolizisten und Studenten der Polizeihochschule.

Der Grund für die Aktion sind die steigenden Unfallzahlen. Vor allem junge Leute nutzen die Elektro-Roller oft falsch, was gefährlich werden kann. Deshalb suchten die Polizisten das Gespräch mit den Fahrern und erklärten ihnen die Gefahren im Straßenverkehr.

Doch nicht jeder hielt sich an die Regeln. Die Beamten stellten insgesamt 24 Ordnungswidrigkeiten fest. In einigen Fällen fuhren zwei Menschen auf einem einzigen Scooter, andere nutzten während der Fahrt ihr Handy oder rasten über den Gehweg.

Einige Fälle waren jedoch weitaus schwerwiegender. Zwei Scooter waren technisch so verändert, dass sie viel zu schnell waren. Ein Roller erreichte sogar 35 km/h, obwohl eigentlich nur 20 km/h erlaubt sind. Damit gelten diese Fahrzeuge nicht mehr als E-Scooter. Wer sie fährt, braucht einen Führerschein und eine Betriebserlaubnis. In fünf weiteren Fällen fehlte die Pflichtversicherung. Bei einer Person besteht zudem der Verdacht auf Urkundenfälschung. Drei Scooter waren so mangelhaft, dass die Polizei die Weiterfahrt sofort untersagte.

Neben den Rollern gerieten auch andere Verkehrsteilnehmer ins Visier der Beamten. Ein Auto wurde wegen Mängeln außer Betrieb gesetzt. Zudem konnten die Polizisten einen Haftbefehl vollstrecken und die gesuchte Person festnehmen.

Die Polizei erinnert daran, dass die Regeln für alle gelten, um Unfälle zu vermeiden. Ob bei speziellen Kontrollen oder im normalen Streifendienst: Die Sicherheit auf den Straßen hat Vorrang. Ob und inwieweit sich die Menschen in den Fällen der Urkundenfälschung und der Versicherungsmängel strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Polizei Bremerhaven – zur Originalmeldung

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