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Bonn: Polizei schlägt Hehlerwerkstatt für Fahrräder auf

In einem Wohnhaus in Bonn-Beuel haben Beamte eine illegale Werkstatt entdeckt. Ein Verdächtiger versuchte zu fliehen, wurde aber am Rheinufer geschnappt.

Am Montagnachmittag gegen 16 Uhr rückten Polizisten der Wache Ramersdorf in die Elsa-Brandström-Straße in Bonn-Beuel (Nordrhein-Westfalen) aus. Zeugen hatten die Polizei gewarnt. In einem Mehrparteienhaus soll es zugegangen sein wie in einer illegalen Werkstatt: Wertvolle Fahrräder wurden dort in eine Wohnung gebracht, zerlegt, verändert und dann heimlich weiterverkauft. Dass es sich um gestohlene Räder handelte, ließen auch die aufgebrochenen Schlösser vermuten, die in der Nähe des Hauses lagen.

Als die Beamten die Wohnung betraten, fanden sie dort eine 41-jährige Frau und den 27-jährigen Bewohner vor. Ein weiterer Mann bemerkte die Polizei und versuchte sofort zu fliehen. Er rannte durch die Tiefgarage und versuchte, die Verfolger abzuschütteln, indem er unterwegs schnell sein Oberteil wechselte. Doch Passanten beobachteten die Flucht und riefen den Polizisten, in welche Richtung der Mann lief. Kurz darauf konnten die Beamten den 43-Jährigen an der Rheinaustraße am Rheinufer festnehmen.

Auf dem Revier kam die Überraschung: Der Mann hatte zunächst falsche Angaben zu seinem Namen gemacht. Zudem stellte sich heraus, dass bereits ein Haftbefehl wegen Diebstahls gegen ihn vorlag. Er wurde direkt in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

In der Wohnung des 27-Jährigen fanden die Ermittler eine professionelle Ausstattung vor. In den Wohnräumen und im Keller sicherten sie vier teure Fahrräder und zwei Rahmen. Eine der Rahmennummern konnte die Polizei noch vor Ort einem Diebstahl zuordnen. Außerdem fanden die Beamten eine Kiste mit einem Tablet. Diese gehörte einem Nachbarn, dem die Sachen erst wenige Tage zuvor kurz vor der Haustür gestohlen worden waren. Der 27-Jährige wurde ebenfalls auf die Wache gebracht und dort fotografiert und gefingert.

Das Kriminalkommissariat 15 der Bonner Polizei ermittelt nun wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Diebstahl und Hehlerei. Ob und inwieweit sich die Verdächtigen strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung. Die Ermittlungen dauern an.

Quelle: Polizei Bonn – zur Originalmeldung

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