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Bingen am Rhein: Alkoholverbot und Taschenkontrollen beim Winzerfest

Copyright und Urheber siehe Bingen am Rhein

Wer zum Winzerfest in die Hindenburganlage will, sollte keine eigenen Getränke und möglichst keine Taschen mitbringen.

Beim Binger Winzerfest (Landkreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz) gibt es in diesem Jahr strenge Regeln. Die Stadt hat ein Alkoholverbot für bestimmte Bereiche und Zeiten festgelegt. Betroffen ist das Veranstaltungsgelände in der Hindenburganlage, der sogenannte Rummelplatz. Das Verbot gilt vom Bahnübergang am Hotel Starkenburger Hof bis zum Verkehrskreisel bei der Verkaufsstelle der Köln-Düsseldorfer.

An vier Abenden ist es dort verboten, Alkohol in der Öffentlichkeit zu trinken oder ihn überhaupt mitzubringen, um ihn dort zu konsumieren. Das gilt am Freitag, den 28. August, am Samstag, den 30. August, sowie am Freitag, den 4. September und Samstag, den 5. September. Jeweils von 20 Uhr bis 1 Uhr in der Nacht greift das Verbot.

Wer trotzdem etwas trinken möchte, muss die Getränke bei den offiziellen Ständen auf dem Fest kaufen. Die Gewerbetreibenden dort haben die nötigen Erlaubnisse, Alkohol auszuschenken.

Zusätzlich gibt es Sicherheitskontrollen. Alle Besucher müssen ihre Taschen und Gegenstände auf dem gesamten Gelände vorzeigen, wenn das Personal danach fragt. Die Stadt rät deshalb dringend dazu, gar keine Taschen mitzunehmen. Wer etwas dabei haben muss, sollte nur eine sehr kleine Handtasche oder eine Bauchtasche nutzen.

Die Regeln zum Waffengesetz bleiben davon unberührt. Wer gegen die Anweisungen verstößt, muss mit entsprechenden Maßnahmen rechnen.

Quelle: Bingen am Rhein – zur Originalmeldung

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