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Besigheim legt neue Hebesätze für Grundsteuer fest

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Ab dem 1. Januar 2025 ändern sich die Grundsteuern in Besigheim. Die Stadt informiert über die neuen Sätze und wichtige Fristen für die Bürger.

In Besigheim (Landkreis Ludwigsburg, Baden-Württemberg) ändern sich die Regeln für die Grundsteuer. Grund dafür ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018, das die alten Berechnungen für verfassungswidrig erklärt hat. Deshalb musste der Bundestag das Gesetz reformieren. Die neuen Regeln gelten spätestens ab dem 1. Januar 2025.

Der Gemeinderat hat am 17. Dezember 2024 die neuen Hebesätze festgelegt. Für die Grundsteuer A liegt der Satz bei 909 von Hundert, für die Grundsteuer B bei 509 von Hundert.

Durch die Reform verschieben sich die Kosten. Das Gesetz will Gewerbe entlasten, was dazu führt, dass Wohnraum teurer wird. Besonders betroffen sind Einfamilienhäuser auf großen Grundstücken. Da nur die Größe des Grundstücks zählt und nicht das Gebäude selbst, macht es keinen Unterschied, ob auf dem Boden ein teurer Neubau oder ein altes, einfaches Haus steht.

Die Finanzämter sind mit der Bearbeitung weit gefestigt. Beim Grundvermögen sind laut Oberfinanzdirektion Karlsruhe bereits durchschnittlich 99 Prozent der Objekte erledigt. Bei land- und forstwirtschaftlichem Vermögen sind es 69 Prozent. Die Bescheide sollen Ende Januar 2025 verschickt werden.

Im weiteren Jahr 2025 stehen Korrekturen durch das Finanzamt oder den Gutachterausschuss an. Auch Widersprüche werden im ersten bis dritten Quartal bearbeitet. Im Herbst 2025 könnte der Gemeinderat erneut über die Hebesätze diskutieren und das Thema Grundsteuer C besprechen.

Ein wichtiger Hinweis für die Bürger: Wer die Grundsteuer per Dauerauftrag bezahlt, sollte diesen zum 31. Dezember 2024 bei der Bank beenden. SEPA-Lastschriftmandate bleiben hingegen bestehen und müssen nicht geändert werden.

Quelle: Besigheim – zur Originalmeldung

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