Berlin: Wohnungslose dürfen bei Wahlen abstimmen
In Berlin (Hauptstadt Deutschland) stehen am 20. September 2026 Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen an. Viele Menschen, die auf der Straße leben, wissen gar nicht, dass sie überhaupt wählen dürfen. Deshalb startet der Landeswahlleiter Stephan Bröchler jetzt eine Kampagne, um diese Menschen zu erreichen.
Unterstützt wird der Aufruf von dem taz-Journalisten Sean-Elias Ansa. Er weiß aus eigener Erfahrung, wie es ist, ohne festen Wohnsitz zu leben. Als Jugendlicher verbrachte er mehrere Jahre auf der Straße und wusste damals nicht, dass er trotzdem ein Wahlrecht hat. In einem Video, das auf TikTok, Instagram und anderen Kanälen läuft, ruft er nun andere Betroffene auf: „Wohnungslose Berliner sind Berliner. Geh wählen!“
Damit die Stimmabgabe klappt, gibt es eine wichtige Regel: Wer keine Meldeadresse hat, muss sich selbst in das Wahlverzeichnis eintragen lassen. Das geht beim Wahlamt des Bezirks, in dem die Person in der Nacht vom 15. auf den 16. August 2026 geschlafen hat. Die Mitarbeiter in den Ämtern helfen bei dem Antrag. Dort kann man auch direkt die Briefwahl nutzen oder eine Wahlbenachrichtigung bekommen.
Es gibt jedoch Voraussetzungen. Für die Wahl zum Abgeordnetenhaus muss man die deutsche Staatsangehörigkeit haben und mindestens 16 Jahre alt sein. Außerdem muss man seit mindestens drei Monaten gewöhnlich in Berlin leben. Wer wählen will, muss unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweis dabei haben.
Die Zeit drängt: Die Frist für den Eintrag ins Wahlverzeichnis läuft bereits am Freitag, den 28. August 2026, um 13 Uhr ab. Wer Hilfe braucht, kann den Flyer „Wohnungslos in Berlin?“ nutzen, in dem die Adressen aller zwölf Bezirkswahlämter stehen.