Berlin: Wahlplakate dürfen erst ab Mittag aufgehängt werden
In Berlin (Hauptstadt und Land der Bundesrepublik Deutschland) rückt die Wahl zum Abgeordnetenhaus am 20. September näher. Damit beginnt nun die Phase, in der die Straßen mit Wahlwerbung vollgeklebt werden. Doch wer zu früh mit dem Aufhängen der Plakate beginnt, bekommt Ärger mit den Behörden.
Ab Sonntag, dem 2. August 2026, dürfen Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerber ihre temporären Plakate an Laternenmasten und anderen öffentlichen Stellen anbringen. Aber es gibt eine wichtige neue Regel: Die Plakate dürfen erst ab genau 12:00 Uhr mittags aufgehängt werden. Früher war dies oft schon ab Mitternacht erlaubt, doch das Straßengesetz wurde geändert. Jetzt gibt es einen einheitlichen Startzeitpunkt für alle.
Das Ordnungsamt im Bezirk Tempelhof-Schöneberg wird genau darauf achten, dass sich die Regeln halten. Die Beamten kontrollieren, ob vor dem offiziellen Startzeitpunkt bereits Plakate im öffentlichen Raum hängen. Wer zu früh startet oder gegen die Bestimmungen verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen. Zudem kann das Ordnungsamt die Plakate einfach entfernen und sicherstellen.
Diese Frist gilt nur für den öffentlichen Straßenraum. Bei großen Litfaßsäulen oder privaten Plakatwänden gelten andere Regeln, da hier die Betreiber selbst entscheiden, wann die Werbung erscheinen darf. Nach der Wahl müssen alle Plakate spätestens innerhalb einer Woche wieder abgenommen werden.
Ob es im gesamten Stadtgebiet zu ähnlichen Kontrollen kommt, ist derzeit nicht bekannt. Die Ermittlungen über mögliche Verstöße führt das zuständige Ordnungsamt.