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Berlin: Streit um Kündigung zwischen Bushido und Ex-Mitarbeiter

Vor dem Arbeitsgericht Berlin geht es um eine alte Rechnung und eine Kündigung aus dem Jahr 2018. Im Zentrum steht der Rapper Bushido.

Am Freitag, den 31. Juli 2026, kommt es in Berlin (Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland) zu einer Gerichtsterminkündigung. Um 9:30 Uhr geht es im Saal 334 des Arbeitsgerichts am Magdeburger Platz 1 darum, ob eine Kündigung rechtmäßig war. Ein Mann namens R. Abou-Chaker hat eine Kündigungsschutzklage gegen Anis Ferchichi eingereicht, den die Welt als Rapper Bushido kennt.

Die Geschichte reicht weit zurück. R. Abou-Chaker arbeitete ab 2011 als Objektbetreuer für eine Immobilienverwaltung, die Firma Bergmannsglück GbR. Im Jahr 2018 gehörten diese Firma noch Bushido und Arafat Abou-Chaker, der Bruder des Klägers. Dann kam es zum Streit: Im März 2018 wurden 180.000 Euro vom Konto der Firma an Arafat Abou-Chaker überwiesen.

Bushido wollte daraufhin, dass das Arbeitsverhältnis mit R. Abou-Chaker beendet wird. Im Sommer 2018 wurde dem Mann deshalb mehrfach gekündigt. Zudem forderte die Firma das Geld von ihm zurück.

Das Verfahren lag jahrelang auf Eis. In dieser Zeit gab es andere Straf- und Zivilprozesse zwischen den Beteiligten und Arafat Abou-Chaker. Jetzt wird der Fall vor der Kammer des Arbeitsgerichts unter dem Aktenzeichen 13 Ca 2144/26 wieder aufgerollt. Es geht nun konkret darum, ob die ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen von damals überhaupt wirksam waren.

Weitere Angaben liegen bislang nicht vor.

Quelle: Senatskanzlei Berlin – zur Originalmeldung

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