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Berlin Neukölln: Bezirk kann Haus in Hertzbergstraße nicht kaufen

Das Bezirksamt Neukölln wollte ein marodes Haus in der Hertzbergstraße übernehmen, um die Mieter zu schützen. Doch am Ende fehlte das Geld für den Kauf.

In der Hertzbergstraße 28 in Berlin-Neukölln (Berlin) geht es derzeit um ein Haus, das jahrelang vernachlässigt wurde. In dem Gebäude gibt es erhebliche Mängel. In einigen Teilen sind die Wohn- und Arbeitsverhältnisse sogar ungesund. Wegen dieser Missstände hatte das Bezirksamt die Chance, sein Vorkaufsrecht zu nutzen und das Haus selbst zu übernehmen.

Das klappte jedoch nicht. Die Frist für den Kauf lief am 4. August 2026 ab. Eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft sollte den Kauf eigentlich abwickeln, bekam aber die nötigen Investitionsmittel vom Land Berlin nicht. Damit war der Plan gescheitert.

Es gab noch eine andere Möglichkeit: Die private Gesellschaft, die das Haus kaufen will, hätte eine sogenannte Abwendungsvereinbarung unterschreiben können. Damit hätte sie versprochen, die Mängel innerhalb von zwei Jahren zu beheben. Zudem hätte sie auf die Aufteilung in Eigentumswohnungen und auf möbliertes Wohnen auf Zeit verzichten müssen. Die Käufer-Gesellschaft lehnte es jedoch ab, diesen Vertrag zu unterschreiben.

Bezirksstadtrat Jochen Biedermann zeigte sich enttäuscht. Er betonte, dass das Amt viel Arbeit in die Vorbereitung gesteckt habe, es nun aber am Geld liege. Er kritisierte, dass der Kauf solcher „Schrottimmobilien“ teuer und für Käufer unattraktiv sei. Er fordert deshalb eine Reform des Vorkaufsrechts, damit Kommunen Mieter besser schützen können.

Auch wenn das Haus nun in private Hände geht, ist das Bezirksamt nicht tatenlos. Die Behörde kennt die Mängel im Gebäude nun genau. Sie will den neuen Eigentümer in die Pflicht nehmen, damit das Haus endlich ordentlich instand gesetzt wird.

Ob und wie der neue Eigentümer die Mängel nun behebt, bleibt abzuwarten.

Quelle: Senatskanzlei Berlin – zur Originalmeldung

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