Berlin: Justiz wehrt sich gegen Kritik nach CSD-Anschlag
Am vergangenen Samstag kam es beim CSD in Berlin (Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland) zu einem Anschlag. Seitdem wird hitzig diskutiert, ob staatliche Stellen den Angriff hätten stoppen können. Im Zentrum des Streits steht vor allem eine gerichtliche Entscheidung.
Die Präsidentin des Kammergerichts, Dr. Andrea Diekmann, und die Generalstaatsanwältin Margarete Koppers haben sich nun gemeinsam zu der Lage geäußert. Sie betonen, dass das Urteil auf der aktuellen Rechtslage basierte. Die Generalstaatsanwaltschaft hat jedoch bereits ein Rechtsmittel eingelegt. Das bedeutet, dass die Juristen den Fall noch einmal prüfen und anders bewerten wollen.
Die Justiz kritisiert zudem, wie in den Medien und der Öffentlichkeit über den Vorfall gesprochen wird. Viele Vorwürfe seien pauschal und würden ohne echte Fakten aufgestellt. Oft werde nur reflexartig nach Sündenböcken gesucht, obwohl die Hintergründe des Anschlags noch gar nicht geklärt sind.
Ein konkretes Beispiel nennen die Behörden: Es wird behauptet, der mutmaßliche Täter sei wegen schwerer Gewalttaten vorbestraft gewesen. Das stimme nicht. Die Justiz wehrt sich gegen diese Art der Kritik, da sie die Unabhängigkeit der Gerichte und damit den Rechtsstaat infrage stelle.
Die Ermittlungen zur Aufklärung des Anschlags dauern an. Weitere Angaben liegen bislang nicht vor.