Berlin: Großrazzia gegen Ring für Menschenhandel
Gestern Abend ab 19 Uhr verwandelten sich mehrere Stadtteile in Berlin (Hauptstadt Deutschlands) in einen Einsatzort. Rund 400 Beamte des LKA, verschiedener Polizeidirektionen und der Bereitschaftspolizei waren im Einsatz. Sie suchten gleichzeitig in Pankow, Reinickendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf, Mitte, Neukölln, Steglitz-Zehlendorf, Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf. Insgesamt vollstreckten die Beamten 20 Durchsuchungsbeschlüsse.
Im Zentrum der Ermittlungen stehen elf Männer zwischen 23 und 57 Jahren sowie sieben Frauen im Alter von 26 bis 66 Jahren. Die Gruppe soll mindestens elf Frauen aus Vietnam nach Deutschland geschleust haben. Die Frauen hielten sich hier illegal auf. Die Verdächtigen unterbrachten sie in Berliner Wohnungen und zwangen sie zur Prostitution. Mit den Einnahmen aus der Prostitution und den Mieten wollten sie sich bereichern.
Bei den Durchsuchungen machten die Polizisten eine Menge Beute. Sie fanden rund 43.000 Euro, die wohl aus den Taten stammen. Außerdem sicherten sie verschiedene Datenträger, Finanzunterlagen und über 20 Reisepässe. Für die Sicherheit sorgten die Verdächtigen offenbar mit Waffen: Die Beamten fanden einen Schlagring und einen Teleskopschlagstock sowie illegale Pyrotechnik.
Zehn der insgesamt 18 Beschuldigten waren während der Razzia vor Ort. Unter ihnen war ein 33-jähriger Hauptverdächtiger. Er wehrte sich gegen die Beamten. Bei dem Gerangel wurde ein Polizist leicht verletzt, konnte aber trotzdem weiterarbeiten.
Insgesamt wurden 12 Menschen fotografiert und deren Fingerabdrücke genommen. Acht dieser Menschen wurden direkt an das Landesamt für Einwanderung übergeben, weil sie keine Erlaubnis hatten, in Deutschland zu bleiben. Alle anderen Menschen wurden nach den Maßnahmen wieder freigelassen.
Jetzt müssen die sichergestellten Beweise ausgewertet werden. Die Polizei sucht weiter nach den Hintergründen und klärt, wer genau welche Rolle in dem Netzwerk gespielt hat. Die Ermittlungen dauern an. Ob und inwieweit sich die Beschuldigten strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.