Berlin: Großrazzia gegen Ring für Menschenhandel
Gegen 19 Uhr startete die Polizei in Berlin (Hauptstadt Deutschlands) eine riesige Aktion. Rund 400 Beamte waren im Einsatz. Sie suchten gleichzeitig in den Bezirken Pankow, Reinickendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf, Mitte, Neukölln, Steglitz-Zehlendorf, Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf. Insgesamt gab es 20 Durchsuchungsbeschlüsse.
Im Zentrum der Ermittlungen stehen elf Männer zwischen 23 und 57 Jahren sowie sieben Frauen zwischen 26 und 66 Jahren. Die Gruppe soll mindestens elf Frauen aus Vietnam nach Deutschland geschleust haben. Die Frauen hielten sich hier illegal auf. Die Beschuldigten unterbrachten sie in Berliner Wohnungen und zwangen sie zur Prostitution. Das Geld aus der Prostitution und die Mieten für die Wohnungen sollen direkt in die Taschen der Hintermänner geflossen sein.
Bei den Durchsuchungen fanden die Beamten eine Menge Beweise. Sie beschlagnahmten rund 43.000 Euro in bar, die vermutlich aus den Taten stammen. Außerdem sicherten sie Finanzunterlagen, Datenträger und mehr als 20 verschiedene Reisepässe. Für die Sicherheit sorgten die Verdächtigen mit einem Schlagring und einem Teleskopschlagstock. Auch illegale Pyrotechnik wurde gefunden.
Zehn der 18 Beschuldigten waren zum Zeitpunkt der Razzia vor Ort. Unter ihnen war ein 33-jähriger Hauptverdächtiger. Er wehrte sich gegen die Beamten, wobei ein Polizist leicht verletzt wurde. Er konnte seinen Dienst aber trotzdem fortsetzen. Insgesamt wurden 12 Menschen fotografiert und ihre Fingerabdrücke genommen. Acht von ihnen wurden an das Landesamt für Einwanderung übergeben, weil sie keine Erlaubnis hatten, in Deutschland zu bleiben. Alle Beteiligten wurden nach den Maßnahmen wieder freigelassen.
Jetzt müssen die sichergestellten Daten und Dokumente ausgewertet werden. Die Polizei will genau wissen, wer welche Rolle in dem Ring gespielt hat und wie die Hintergründe der Taten aussehen. Die Ermittlungen dauern an. Ob und inwieweit sich die Verdächtigen strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.