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Berlin: BMW-Fahrer fährt Mann nach Streit an

In Alt-Hohenschönhausen eskalierte ein Streit zwischen einem Fußgänger und einem Autofahrer. Der Fahrer fuhr auf den Mann gezielt zu und flüchtete dann vom Tatort.

Gegen 23 Uhr kam es in Berlin-Alt-Hohenschönhausen (Bezirk Pankow) an der Landsberger Allee zu einem heftigen Konflikt. Ein 28-jähriger Mann war mit einer Frau und einem sechsjährigen Kind unterwegs, als er einen BMW-Fahrer ansprach. Der Mann kritisierte wohl die zu hohe Geschwindigkeit des Autos. Aus diesem Gespräch wurde schnell ein Streit.

Der 28-Jährige sprang daraufhin auf die Motorhaube des Wagens und schlug mit der Faust gegen die Windschutzscheibe. Danach ging er mit seinen Begleitern erst einmal weiter. Doch kurz darauf fuhr der BMW-Fahrer gezielt auf ihn zu und überfuhr ihn. Der Mann erlitt Verletzungen am Schienbein und an der Schulter sowie mehrere Schürfwunden.

Nach diesem Vorfall ging es auf der Straße weiter wild zu. Der verletzte 28-Jährige geriet in einen Streit mit einem 31-Jährigen und einem 19-Jährigen, die ebenfalls vor Ort waren. Dabei kam es zu einer Schlägerei, an der sich mehrere Menschen beteiligten. Die beiden anderen Männer blieben unverletzt und wollten keine ärztliche Hilfe.

Der BMW-Fahrer setzte derweil seine Fahrt fort. Dabei rammte er ein Verkehrszeichen und beschädigte es. Die Polizei suchte die Umgebung sofort ab, fand den Wagen aber nicht. Später stellte sich heraus, dass die Kennzeichen am BMW gar nicht zu dem Auto passten.

In der Nacht meldete sich schließlich ein 41-jähriger Mann bei der Polizei. Er gab zu, der Fahrer gewesen zu sein. Er hatte die Unfallstelle verlassen, weil er Angst vor den anderen Beteiligten hatte. Ein Atemalkoholtest ergab einen erhöhten Wert, weshalb die Beamten eine Blutentnahme anordneten und den Wagen sicherstellten.

Die Polizei ermittelt nun wegen des Verdachts der Unfallflucht, der Gefährdung des Straßenverkehrs, der fahrlässigen Körperverletzung und des Missbrauchs von Kennzeichen. Ein Fachkommissariat der Polizeidirektion 3 (Ost) führt die Untersuchungen. Ob und inwieweit sich der Fahrer strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Polizei Berlin – zur Originalmeldung

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