Berlin bekämpft Gewalt und Hass im Fußball
In Berlin (Hauptstadt Deutschlands) haben sich die Justiz und der Fußball-Verband (BFV) zu einem Treffen zusammengesetzt. Die Zentralstelle für Hasskriminalität lud dazu ein, um zu prüfen, wie die Zusammenarbeit gegen Gewalt im Sport funktioniert. Mit dabei waren unter anderem die Chefs der Strafverfolgungsbehörden sowie BFV-Präsident Bernd Schultz und Vizepräsident Dirk Zimmermann.
Der Hintergrund ist eine Vereinbarung, die schon im Mai 2024 geschlossen wurde. Ziel ist es, dass rassistische Übergriffe, Antisemitismus und andere Formen von Hass im Fußball nicht mehr einfach ignoriert werden. Seit Januar 2026 wurde die Kooperation sogar noch ausgeweitet. Jetzt arbeiten auch die Amtsanwaltschaft und der Verband eng zusammen, um körperliche und psychische Gewalt zu stoppen. Es soll verhindert werden, dass Sportplätze zu rechtsfreien Räumen werden.
Damit das klappt, gibt es einen neuen Weg: Wenn der Fußball-Verband von Vorfällen erfährt, gibt er diese Informationen nun schneller und fast ausnahmslos an die Justiz weiter. In der Staatsanwaltschaft gibt es dafür drei feste Ansprechpartner, die sich speziell um diese Fälle kümmern, wenn die Beschuldigten zu alt für die Amtsanwaltschaft sind.
Die Zahlen zeigen, dass das System funktioniert. Die Staatsanwaltschaft leitete bisher 34 Ermittlungsverfahren ein und erhob sechs Anklagen. Zwei Fälle von Rassismus und Antisemitismus endeten bereits mit rechtskräftigen Geldstrafen. Bei der Amtsanwaltschaft ist die Zahl noch höher: In einem halben Jahr wurden über 160 Verfahren gebündelt, die meisten davon aus dem Amateurfußball. Siebzehn dieser Fälle landeten vor Gericht oder endeten mit einem Strafbefehl. Vier Menschen wurden bereits rechtskräftig verurteilt, ein Fall wurde gegen eine Geldzahlung eingestellt.
Weil dieses Modell im Fußball funktioniert, wird es nun auf andere Sportarten übertragen. Ähnliche Verträge gibt es mittlerweile auch mit den Verbänden für Badminton, Eissport, Fechten, Hockey, Karate, Schwimmen, Judo und Rudern.
Die Ermittlungen in den laufenden Fällen dauern an.