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Berlin: Anklage wegen zwei Tonnen Kokain

Ein 70-jähriger Berliner soll einen riesigen Drogen deal über den Atlantik organisiert haben. Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage erhoben.

Ein 70 Jahre alter Mann aus Berlin (Hauptstadt Deutschland) soll im großen Stil mit Kokain gehandelt haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin wirft ihm vor, den Schmuggel von mehr als zwei Tonnen der Droge aus Südamerika nach Europa organisiert und bezahlt zu haben.

Der Plan aus dem Jahr 2021 war gewagt: Ein Katamaran sollte 2.260 Kilogramm Kokain von Brasilien nach Sierra Leone transportieren. Dort sollte die Ware auf ein Schleppschiff umgeladen werden, das die Drogen dann weiter nach Europa bringen sollte. Um das Geschäft zu ermöglichen, zahlte der Berliner wohl mehr als zwei Millionen Euro im Voraus.

Um die Fäden in der Hand zu behalten, nutzte der Mann ein verschlüsseltes Telefon des Anbieters SkyECC. Von Deutschland, der Schweiz und den Vereinigten Arabischen Emiraten aus koordinierte er die Abläufe.

Doch der Plan ging schief. Wegen Problemen bei der Kommunikation fand das Schleppschiff den Katamaran nicht. Das voll beladene Boot musste deshalb zurück nach Brasilien fahren. Etwa 270 Kilometer vor der Küste passten die brasilianischen Behörden auf und hielten das Schiff fest. Die gesamte Besatzung wurde verhaftet.

In Brasilien endete die Sache bereits mit harten Urteilen. Die Besatzungsmitglieder bekamen mehrjährige Haftstrafen, der Kapitän wurde zu über 23 Jahren Gefängnis verurteilt. Das Kokain wurde vernichtet, das Boot wurde einer Universität für die Meeresforschung überlassen.

Der Berliner ist kein Anfänger. Bereits 2009 wurde er in New York wegen Drogenvergehen zu zehn Jahren Haft verurteilt. Im Jahr 2024 sprach das Landgericht Berlin I ein weiteres Urteil über sieben Jahre gegen ihn. Er sitzt deshalb sowieso schon in Strafhaft. Zu den aktuellen Vorwürfen sagt der Mann nichts.

Nun muss er sich vor dem Landgericht Berlin I verantworten. Ob und inwieweit er sich strafbar gemacht hat, klärt nun das Gericht. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Senatskanzlei Berlin – zur Originalmeldung

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