Bensheim: Radfahrer und E-Scooter in Fußgängerzone verboten
Im Sommer ist in der Bensheimer Innenstadt (Landkreis Bergstraße, Hessen) viel los. Damit es nicht zu Unfällen kommt, erinnert die Stadt an die geltenden Regeln in der Fußgängerzone. Wer dort mit dem Fahrrad oder einem E-Scooter unterwegs ist, muss aufpassen: Täglich zwischen 8 und 20 Uhr ist das Befahren der Zone verboten.
Die Stadt will damit vor allem Kinder und Senioren schützen. Oft fahren Radfahrer oder Scooter-Nutzer trotz des Verbots durch die Menge und gefährden Passanten. Frank Daum, der Erste Stadtrat und Verkehrsdezernent, betont, dass die Fußgängerzone ein Ort für Menschen zum Einkaufen und Verweilen sein soll. Die Regeln sollen nicht einschränken, sondern die Sicherheit für alle garantieren.
Zusätzlich gibt es wichtige Regeln für E-Scooter. Diese dürfen nur von Menschen ab 14 Jahren genutzt werden. Zudem ist es verboten, zu zweit auf einem Scooter zu fahren. Mitfahrer erhöhen das Unfallrisiko deutlich, was besonders bei Jugendlichen oft unterschätzt wird. Die Stadt bittet deshalb Eltern, ihre Kinder über die Vorschriften aufzuklären.
Die Stadtpolizei kontrolliert die Einhaltung der Regeln regelmäßig. Wer das Fahrverbot ignoriert oder falsch mit dem E-Scooter fährt, muss mit Konsequenzen rechnen. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit gewertet. Das kann ein Bußgeld von bis zu 60 Euro bedeuten. Außerdem droht ein Punkt im Fahreignungsregister, was im schlimmsten Fall Auswirkungen auf den Führerschein haben kann.
Quelle: Bensheim – zur Originalmeldung