Bempflingen ändert Regeln für Grundschulbetreuung BoB
In Bempflingen (Landkreis Esslingen, Baden-Württemberg) gibt es ab dem Schuljahr 2026/2027 Änderungen bei der Grundschulbetreuung BoB. Die Gemeinde möchte damit einige Punkte klären, da derzeit ein privates „Faktenblatt“ im Umlauf ist, das zu vielen Fragen bei den Eltern geführt hat.
Ein wichtiger Punkt ist die Hausaufgabenaufsicht: Diese fällt nicht weg. Die Kinder können ihre Aufgaben weiterhin im letzten Betreuungsblock ab 14:15 Uhr erledigen. Eine geplante Übergangslösung des Gemeinderats wird hingegen nicht umgesetzt. Der Grund ist simpel: Es gab zu wenige Anmeldungen. Nur eine Familie hatte sich für zwei Tage angemeldet, nötig gewesen wären aber mindestens fünf Kinder.
Teurer wird es bei der Ferienbetreuung. Bisher kostete eine Woche pauschal 102,50 Euro, egal ob vier oder fünf Tage betreut wurde. Ab jetzt kostet ein Tag genau 40 Euro. Die Gemeinde begründet den höheren Preis mit gesetzlichen Änderungen. Die Kinder werden künftig zwei Stunden länger betreut. Dadurch braucht es mehr Personal, um die gesetzlichen Pausenregelungen einzuhalten.
Die Kosten für die Eingewöhnung und außerplanmäßige Zubuchungen bleiben gleich. Eltern, die sich die Betreuung nicht leisten können, sollen sich direkt an die Verwaltung wenden. Es gibt Fördermöglichkeiten über die Jugendhilfe.
Zudem gibt es Informationen zu den Fördergeldern vom Land. Während der Satz für Erstklässler stimmt, wird die Förderung für Kinder der 2. bis 4. Klasse ab dem Schuljahr 2026/2027 voraussichtlich gekürzt. Förderungen, die über 40 Stunden Betreuung hinausgehen, zahlt das Land nicht.
Wer sein Kind anmelden will, muss auf die Fristen achten. Wer schon einen Stundenplan hat, soll die Anmeldung über „Little Bird“ bis zum 30. August 2026 erledigen. Für alle anderen ist der 18. September 2026 der Stichtag. Bis zu diesen Terminen muss auch die Ferienbetreuung bis Ende Januar angemeldet werden. Bei Problemen hilft das Team im Rathaus.
Ein letzter Hinweis betrifft den flexiblen Förderunterricht in der 6. Stunde, der in einigen Klassen stattfindet. Eltern sollen ihre Kinder für diese Zeit bei der BoB anmelden, wenn eine Betreuung nötig ist. Wenn es sich um verpflichtenden Unterricht handelt, werden nicht genutzte Betreuungsstunden im nächsten Monat gutgeschrieben.