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BDK kritisiert neue Pläne für den Zoll

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter begrüßt zwar neue Gesetze gegen Geldwäsche, warnt aber vor zu viel Bürokratie bei der Zollreform.

In Berlin (Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland) wird über ein neues Gesetz zur Zollfinanzgerechtigkeit diskutiert. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat sich dazu geäußert. Die Experten des Verbandes finden die Richtung grundsätzlich gut. Vor allem, dass kriminelles Geld und Vermögen einfacher abgeschöpft werden sollen, wird begrüßt. Wer die organisierte Kriminalität wirklich besiegen will, muss ihr das Geld wegnehmen. Das ist die Meinung von BDK-Bundesvorsitzender Dirk Peglow.

Doch bei der Organisation des Zolls sieht der Verband große Probleme. Die Regierung will das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter in allgemeine Verwaltungsstrukturen eingliedern. Der BDK befürchtet, dass dadurch nur mehr Papierkram und unklare Zuständigkeiten entstehen. Stefan Muhr, ein stellvertretender Vorsitzender des Verbandes, warnt davor, dass die Fachkompetenz der Ermittler in der Verwaltung untergehen könnte. Neue Rechte nützen nichts, wenn die Strukturen dahinter nicht funktionieren.

Besonders unverständlich ist für den Verband eine Ungleichbehandlung. Während die Fahndungsämter umgebaut werden, bleibt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in ihrer alten Struktur erhalten. Warum das so ist, konnte die Regierung bisher nicht überzeugend erklären. Zudem steht die Bekämpfung von Zollkriminalität in den neuen Plänen nur an siebter Stelle – ganz hinten hinter den Steueraufgaben.

Der BDK macht sich Sorgen, dass die Beamten überfordert werden. Es kommen immer mehr neue Aufgaben durch verschiedene Aktionspläne hinzu. Wenn nun noch mehr Bürokratie und komplizierte Abstimmungswege dazukommen, leidet die Arbeit an der Front. Der Verband fordert deshalb, dass der organisatorische Teil des Gesetzes im Parlament noch einmal genau geprüft wird.

Ob die Politik die Kritik des Verbandes aufnimmt und die Pläne anpasst, wird im weiteren parlamentarischen Verfahren deutlich werden.

Quelle: Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) – zur Originalmeldung

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