Barsinghausen wählt am 13. September 2026
Am Sonntag, den 13. September 2026, wird in Barsinghausen (Region Hannover, Niedersachsen) gewählt. Die Wahllokale sind von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Insgesamt geht es um vier Ämter: Die Menschen wählen den Bürgermeister der Stadt sowie den Regionspräsidenten. Außerdem werden die Mitglieder für den Rat der Stadt Barsinghausen und für die Regionsversammlung bestimmt.
Wer wählt, muss auf die Stimmenzahl achten. Für den Bürgermeister und den Regionspräsidenten gibt es jeweils nur eine Stimme. Für den Stadtrat und die Regionsversammlung haben die Wähler hingegen jeweils drei Stimmen. Diese drei Stimmen können sie auf verschiedene Kandidaten oder Listen verteilen. Wichtig ist: Wer mehr als drei Stimmen auf einem Zettel ankreuzt, macht diesen ungültig.
Sollte bei der Wahl des Bürgermeisters oder des Regionspräsidenten niemand die absolute Mehrheit erreichen, gibt es eine Entscheidung in der zweiten Runde. Am 27. September 2026 findet dann eine Stichwahl zwischen den beiden Menschen statt, die die meisten Stimmen bekommen haben.
Die Stadt ist in 36 Wahlbezirke unterteilt. In der Wahlbenachrichtigung steht genau, in welchen Raum die Bürger gehen müssen. Dort sollten sie die Benachrichtigung vorzeigen und sich auf Verlangen ausweisen. Wer per Briefwahl wählt, muss den roten Wahlbrief rechtzeitig abschicken. Er muss bis spätestens 18.00 Uhr am Wahltag bei der Wahlleitung sein. Alternativ kann man den Brief auch direkt in die Hausbriefkästen am Rathaus I (Bergamtstraße 5) oder am Rathaus II (Deisterplatz 2) einwerfen.
Das Ergebnis der Briefwahl wird separat ermittelt. Die zuständigen Vorstände treffen sich dafür um 16.00 Uhr in der Kooperativen Gesamtschule Goetheschule in der Goethestraße 29. Mit dem Auszählen beginnt dann pünktlich nach Ende der Wahlzeit um 18.00 Uhr.
Die Stadt weist darauf hin, dass die Wahl öffentlich ist. Wer jedoch versucht, Wähler vor den Gebäuden zu beeinflussen oder dort Unterschriften zu sammeln, verstößt gegen die Regeln. Auch Wahlbetrug oder eine falsche Hilfe bei der Stimmabgabe werden strafrechtlich verfolgt.