Baden-Württemberg fördert Technologieführer auf dem Land
Unternehmen in ländlichen Regionen Baden-Württembergs haben die Chance auf finanzielle Unterstützung. Über das Programm „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ gibt es Geld für Firmen, die neue Produkte oder Dienstleistungen entwickeln wollen.
Die Höhe der Förderung hängt von der Größe des Betriebs ab. Kleine Firmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 10 Millionen Euro können bis zu 20 Prozent der Kosten als Zuschuss bekommen. Mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten erhalten bis zu zehn Prozent.
Pro Projekt gibt es normalerweise maximal 400.000 Euro. Wenn das Vorhaben einen klaren Beitrag zur Bioökonomie oder zur Kreislaufwirtschaft leistet, kann die Summe auf bis zu 500.000 Euro steigen. Anträge unter 200.000 Euro werden hingegen nicht bewilligt. Das Geld fließt in Investitionen für Gebäude, Maschinen und Anlagen.
Die Bewerbung läuft nicht direkt über die Firmen, sondern über die Gemeinden. Diese müssen gemeinsam mit dem Unternehmen einen Aufnahmeantrag stellen. Die Frist für die aktuelle 27. Auswahlrunde endet am 31. August 2026. Das ist eine Ausschlussfrist, spätere Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.
Die Entscheidung über die Gelder trifft das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Als Ansprechpartnerin im Regierungspräsidium Tübingen steht Regierungsdirektorin Christine Braun-Nonnenmacher unter der Telefonnummer 07071 757-3327 zur Verfügung.