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Fördergelder für Technologieführer auf dem Land

Unternehmen in ländlichen Regionen können staatliche Zuschüsse für neue Produkte und Anlagen erhalten. Die Anträge müssen bis Ende August vorliegen.

Innovationsstarke Firmen im ländlichen Raum in Baden-Württemberg haben die Chance auf finanzielle Unterstützung. Über das Programm „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ gibt es Geld für die Entwicklung neuer Dienstleistungen oder Produkte.

Die Höhe der Förderung hängt von der Größe des Betriebs ab. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 10 Millionen Euro können bis zu 20 Prozent der Kosten als Zuschuss bekommen. Mittlere Betriebe mit weniger als 100 Beschäftigten erhalten bis zu zehn Prozent.

Pro Projekt gibt es normalerweise maximal 400.000 Euro. Wenn die Firma einen deutlichen Beitrag zur Bioökonomie oder zur Kreislaufwirtschaft leistet, kann der Betrag auf bis zu 500.000 Euro steigen. Wichtig ist: Projekte unter 200.000 Euro werden nicht gefördert. Das Geld fließt in Gebäude, Maschinen und Anlagen.

Die Bewerbung läuft nicht direkt über die Firma, sondern über die jeweilige Gemeinde. Diese muss gemeinsam mit dem Unternehmen einen Aufnahmeantrag stellen. Die Frist dafür ist der 31. August 2026. Das ist eine Ausschlussfrist, danach werden keine Anträge mehr angenommen.

Die Entscheidung trifft das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Als Ansprechpartnerin im Regierungspräsidium Tübingen steht Regierungsdirektorin Christine Braun-Nonnenmacher unter der Telefonnummer 07071 757-3327 zur Verfügung.

Quelle: Sigmaringen – zur Originalmeldung

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