Bad Überkingen: Alte Führerscheine müssen umgetauscht werden
In Bad Überkingen (Landkreis Göppingen, Baden-Württemberg) gibt es für Autofahrer wichtige Fristen beim Führerscheinumtausch. Wer noch einen alten Ausweis hat, muss diesen bis zum 19. Januar 2033 in einen neuen EU-Führerschein umtauschen.
Wann genau der Tausch passieren muss, hängt vom Ausstellungsdatum ab. Dieses steht auf der Vorderseite des Kartenführerscheins im Feld 4a. Wer seinen Schein zwischen 1999 und 2001 bekommen hat, muss dies bis zum 19. Januar 2026 erledigen. Für die Jahre 2002 bis 2004 gilt die Frist bis zum 19. Januar 2027. Die weiteren Jahre staffeln sich so fort, bis zum letzten Termin im Januar 2033.
Eine Ausnahme gibt es für ältere Fahrer: Wer vor 1953 geboren wurde, hat unabhängig vom Ausstellungsdatum Zeit bis zum 19. Januar 2033. Der neue Führerschein ist dann für 15 Jahre gültig.
Für den Umtausch müssen die Betroffenen zum Einwohnermeldeamt gehen. Dort werden der aktuelle Führerschein, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie ein biometrisches Passfoto benötigt. Das passende Antragsformular liegt direkt vor Ort aus.
Die Gebühr im Einwohnermeldeamt beträgt 5 Euro. Zusätzlich wird das Landratsamt eine separate Rechnung schicken, wenn der neue Führerschein per Post zugestellt wird. Weitere Fragen können direkt an die Führerscheinstelle des Landratsamtes Göppingen gerichtet werden.