Bad Überkingen: Alte Führerscheine müssen umgetauscht werden
In Deutschland laufen viele alte Führerscheine aus. Wer weiterhin legal auf den Straßen fahren will, muss sein Dokument in einen neuen EU-Führerschein umtauschen. Die Gemeinde Bad Überkingen (Landkreis Göppingen, Baden-Württemberg) hat nun die Details für die Bürger veröffentlicht.
Es gibt keine einheitliche Deadline für alle, sondern gestaffelte Fristen. Diese hängen davon ab, wann der aktuelle Kartenführerschein ausgestellt wurde. Das Datum steht auf der Vorderseite im Feld 4a. Wer seinen Schein zwischen 1999 und 2001 bekommen hat, muss den Umtausch bis zum 19. Januar 2026 erledigen. Für alle anderen Jahre gelten spätere Termine, die schrittweise bis zum 19. Januar 2033 ablaufen. Eine Ausnahme gibt es für Menschen, die vor 1953 geboren wurden: Diese müssen ihren Schein ebenfalls bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, egal wann er ausgestellt wurde.
Der Weg zum neuen Dokument führt über das Einwohnermeldeamt in Bad Überkingen. Die Bürger müssen ihren aktuellen Führerschein, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie ein biometrisches Passfoto mitbringen. Das nötige Antragsformular kann direkt vor Ort ausgefüllt werden.
Für den Service im Einwohnermeldeamt fällt eine Gebühr von 5 Euro an. Das ist jedoch nicht die gesamte Rechnung: Das Landratsamt schickt später eine separate Gebührenrechnung mit der Post, sobald der neue Führerschein versendet wird. Der neue Schein ist dann für 15 Jahre gültig.
Wer weitere Fragen zu seiner Fahrerlaubnis hat, kann sich direkt an die Führerscheinstelle des Landratsamtes Göppingen wenden.