Bad Überkingen: Alte Führerscheine müssen umgetauscht werden
In Bad Überkingen (Landkreis Göppingen, Baden-Württemberg) gibt es wichtige Fristen für Autofahrer. Wer einen alten Führerschein hat, muss diesen in einen neuen EU-Führerschein umtauschen. Die letzte Frist für diesen Vorgang ist der 19. Januar 2033.
Welche Frist genau gilt, hängt vom Ausstellungsdatum des Dokuments ab. Dieses Datum steht auf der Vorderseite des Kartenführerscheins im Feld 4a. Für Kartenführerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, gelten gestaffelte Termine. Wer seinen Schein zwischen 1999 und 2001 bekommen hat, muss den Umtausch bis zum 19. Januar 2026 erledigen. Für spätere Ausstellungsjahre verschieben sich die Termine entsprechend nach hinten.
Eine Sonderregelung gibt es für ältere Fahrer: Menschen, die vor 1953 geboren wurden, müssen ihren Führerschein ebenfalls bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Dabei spielt das Jahr, in dem der Schein ausgestellt wurde, keine Rolle. Der neue Führerschein ist dann für 15 Jahre gültig.
Wer den Umtausch erledigen will, muss zum Einwohnermeldeamt gehen. Dort werden der aktuelle Führerschein, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie ein biometrisches Passfoto benötigt. Das passende Antragsformular kann direkt vor Ort ausgefüllt werden.
Für den Service im Einwohnermeldeamt fällt eine Gebühr von 5 Euro an. Zusätzlich schickt das Landratsamt eine separate Rechnung für die Gebühren, wenn der neue Führerschein per Post zugestellt wird. Weitere Fragen können direkt an die Führerscheinstelle des Landratsamtes Göppingen gerichtet werden.