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Bad Überkingen: Alte Führerscheine müssen umgetauscht werden

Wer noch einen alten Führerschein besitzt, muss diesen bis spätestens Januar 2033 gegen ein neues EU-Modell eintauschen.

In Bad Überkingen (Landkreis Göppingen, Baden-Württemberg) gibt es wichtige Fristen für Autofahrer. Wer noch einen alten Führerschein hat, muss diesen in einen neuen EU-Führerschein umtauschen. Die letzte Frist läuft am 19. Januar 2033 ab. Je nachdem, wann der Schein ausgestellt wurde, gibt es aber unterschiedliche Termine.

Wer einen Kartenführerschein besitzt, der zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, muss den Umtausch bereits bis zum 19. Januar 2026 erledigen. Für Scheine aus den Jahren 2002 bis 2004 gilt der 19. Januar 2027 als Stichtag. Die Fristen staffeln sich so weiter: Für Ausstellungen von 2005 bis 2007 ist es der 19. Januar 2028, für das Jahr 2008 der 19. Januar 2029 und für 2009 der 19. Januar 2030. Wer seinen Schein 2010 erhalten hat, muss bis zum 19. Januar 2031 handeln. Für das Jahr 2011 gilt der 19. Januar 2032 und für den Zeitraum vom Jahr 2012 bis zum 18. Januar 2013 schließlich der 19. Januar 2033.

Eine Sonderregelung gibt es für ältere Fahrer: Alle, die vor 1953 geboren wurden, müssen ihren Führerschein ebenfalls bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Dabei spielt das Ausstellungsjahr keine Rolle. Der neue Schein ist danach für 15 Jahre gültig.

Für den Umtausch müssen die Betroffenen zum Einwohnermeldeamt gehen. Dort werden der aktuelle Führerschein, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie ein biometrisches Passfoto benötigt. Das nötige Antragsformular kann direkt vor Ort ausgefüllt werden. Die Gebühr im Einwohnermeldeamt beträgt 5 Euro. Eine weitere Rechnung für den Führerschein selbst kommt später separat vom Landratsamt.

Wer weitere Fragen hat, kann sich an die Führerscheinstelle des Landratsamtes Göppingen wenden.

Quelle: Bad Überkingen – zur Originalmeldung

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