Bad Pyrmont: Wichtige Fristen für die Kommunalwahl 2026
In Bad Pyrmont (Landkreis Hameln-Pyrmont, Niedersachsen) laufen die Vorbereitungen für die Kommunalwahlen am 13. September 2026. Damit am Wahltag alles glattläuft, gibt es für die Bürger wichtige Termine im Rathaus.
Zuerst geht es darum, ob man überhaupt richtig eingetragen ist. Bis zum 23. August 2026 sollten alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung im Briefkasten haben. Wer keinen Brief bekommt, aber glaubt, wählen zu dürfen, sollte schnell handeln. Vom 24. August bis zum 28. August 2026 kann man im Rathaus (Rathausstraße 1, Eingang A) prüfen, ob die eigenen Daten im Wählerverzeichnis stimmen. Das ist wichtig, denn nur wer eingetragen ist oder einen Wahlschein hat, darf wählen.
Die Einsichtnahme ist zu den normalen Öffnungszeiten möglich: montags bis freitags von 8:00 bis 12:30 Uhr, donnerstags zusätzlich von 14:00 bis 17:30 Uhr. Falls etwas falsch ist, muss ein Antrag auf Berichtigung gestellt werden. Das geht schriftlich oder direkt vor Ort in Zimmer 320, spätestens bis zum 28. August um 12:30 Uhr.
Wer nicht am Wahltag ins Wahllokal gehen kann, benötigt einen Wahlschein für die Briefwahl. Anträge dafür kann man bis zum 11. September um 13:00 Uhr stellen. Das geht mündlich im Rathaus (Zimmer 320) oder schriftlich per Post, E-Mail oder Fax. Telefonische Anfragen oder SMS werden nicht akzeptiert. Im Antrag müssen Name, Geburtsdatum und die komplette Adresse stehen.
In Notfällen, zum Beispiel bei einer plötzlichen schweren Erkrankung, kann ein Wahlschein noch bis zum Wahltag selbst, den 13. September, um 15:00 Uhr beantragt werden.
Wer per Briefwahl wählt, muss darauf achten, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der Wahlleitung ankommt. Verlorene Wahlscheine werden nicht einfach ersetzt. Nur wer glaubhaft versichern kann, dass der Brief nie angekommen ist, bekommt bis zum Tag vor der Wahl um 12:00 Uhr einen neuen.