Bad Neuenahr-Ahrweiler verbietet Grabschmuck auf bestimmten Gräbern
Auf den städtischen Friedhöfen in Bad Neuenahr-Ahrweiler (Rheinland-Pfalz) gelten neue Regeln für den Grabschmuck. Der Betriebshof der Stadt weist darauf hin, dass auf Urnenrasengräbern, Weinbergsgräbern und Friedhaingräbern kein Schmuck und keine Grablichter erlaubt sind.
Besonders die aktuellen Wetterbedingungen sorgen für Probleme. Die Stadt warnt vor einer erhöhten Brandgefahr, die von den Lichtern und dem Schmuck ausgeht. Deshalb wird die Verwaltung die Regeln nun strenger durchsetzen.
Wer entgegen dem Verbot Schmuck oder Lichter auf den genannten Grabstätten ablegt, muss damit rechnen, dass die Stadt diese Gegenstände eigenständig entfernt. Die Verwaltung bittet die Angehörigen hierfür um Verständnis.
Die Regelung basiert auf dem Paragraf 28 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt.