Bad Neuenahr-Ahrweiler: Stadt kontrolliert Rettungswege in der Innenstadt
In den engen Straßen der Innenstädte von Bad Neuenahr-Ahrweiler (Rheinland-Pfalz) müssen große Einsatzfahrzeuge im Notfall jederzeit durchkommen. Deshalb erinnert die Stadtverwaltung nun an die geltenden Regeln. Das betrifft vor allem die sogenannte Sondernutzung des öffentlichen Raums.
Wer Waren ausstellt, Werbeaufsteller aufstellt, Blumenkübel platziert oder Tische und Stühle für die Gastronomie auf den Gehweg stellt, muss dies genehmigen lassen. Es gibt genaue Vorgaben zu den Abständen und Größen. Diese stehen in den Gestaltungssatzungen für Bad Neuenahr und Ahrweiler sowie im Landesstraßengesetz. Das Ziel ist klar: Es muss durchgehend ein freier Streifen von 3,5 Metern Breite bleiben, damit die Retter schnell ans Ziel kommen.
Auch beim Lieferverkehr gibt es wichtige Regeln. In den Innenstädten ist das Befahren grundsätzlich nur bis 11 Uhr erlaubt. Danach dürfen motorisierte Fahrzeuge weder aus privaten noch aus geschäftlichen Gründen in diese Bereiche fahren, außer es liegt eine Sondergenehmigung vor.
Das Ordnungsamt wird in den kommenden Monaten verstärkt Kontrollen durchführen. Damit soll die Sicherheit der Menschen vor Ort verbessert werden. Wer noch keine Erlaubnis für seine Außenfläche hat oder Fragen zu den Gebühren und Ausnahmen hat, kann sich direkt an das städtische Ordnungsamt wenden. Erreichbar ist die Behörde unter der Telefonnummer 02641/87-144 oder per E-Mail an [email protected].
Ein Formular für den Antrag auf Sondernutzung findet man online unter https://s.rlp.de/HZKS0Fx. Die rechtlichen Grundlagen sind zudem unter www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/buergerservice/politik/ortsrechtsammlung einsehbar.