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Bad Kissingen: Schutzstatus für Ukrainer verlängert

Geflüchtete aus der Ukraine müssen für die Verlängerung ihres Aufenthalts nicht zum Amt. Die Regelungen gelten nun unter bestimmten Bedingungen bis März 2028.

Viele Geflüchtete aus der Ukraine, die in Deutschland Schutz gefunden haben, müssen sich derzeit keine Sorgen um ihre Papiere machen. Der Schutzstatus wird verlängert. In vielen Fällen gelten die Aufenthaltserlaubnisse nun bis zum 4. März 2028 weiter. Das regelt das Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Das Wichtigste für die Betroffenen im Landkreis Bad Kissingen (Bayern): Wer eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis hat, muss nicht zum Ausländeramt Bad Kissingen gehen. Es ist kein neuer Antrag nötig. Auch neue elektronische Ausweise werden nicht ausgestellt. Die Erlaubnis, in Deutschland zu arbeiten, bleibt ebenfalls bestehen.

Einige Details gibt es zu beachten. Wer am 1. Februar 2026 eine gültige Erlaubnis hatte, ist bis zum 4. März 2027 abgesichert. Das gilt auch für Menschen, deren Titel ursprünglich zwischen dem 1. Februar 2024 und dem 4. März 2024 abliefen und bereits einmal verlängert worden waren. Die zuständigen Stellen in Europa werden informiert, damit die Betroffenen weiterhin problemlos reisen können.

Die Regelungen gelten grundsätzlich für ukrainische Staatsbürger. Menschen aus anderen Ländern oder Staatenlose fallen nur dann darunter, wenn sie zum Beispiel am 24. Februar 2022 bereits Schutz in der Ukraine hatten oder eng mit ukrainischen Staatsbürgern verwandt sind.

Es gibt jedoch eine wichtige Änderung für Menschen, die erst ab dem 31. Juli 2026 neu in die EU einreisen. Wer seinen militärischen Pflichten in der Ukraine nicht nachkommt, bekommt keinen vorübergehenden Schutz mehr. Diese Menschen müssen nachweisen, dass sie legal aus dem Land ausreisen durften. Für alle, die schon vorher in der EU lebten, ändert sich dadurch nichts – auch wenn sie inzwischen wehrpflichtig geworden sind.

Wer mehr wissen möchte, findet Informationen in verschiedenen Sprachen im Hilfeportal "Germany4Ukraine".

Quelle: Landkreis Bad Kissingen – zur Originalmeldung

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