Bad Bramstedt: Betrunkener Teenager flieht mit VW vor Polizei
Alles begann kurz vor Mitternacht am Samstag auf der A7 in Richtung Neumünster. Zeugen bemerkten einen silbernen VW, der in starken Schlangenlinien fuhr. Der Fahrer überholte riskant und bremste andere Autos abrupt aus. In einem Fall konnten die Zeugen einen Zusammenstoß nur durch eine Notbremsung verhindern.
An der Ausfahrt Bad Bramstedt (Kreis Segeberg, Schleswig-Holstein) versuchte die Polizei, den Wagen zu stoppen. Die Diensthundestaffel hatte bereits eine Sperre eingerichtet, doch der 17-Jährige umfuhr diese einfach und raste Richtung Stadtzentrum. Mehrere Streifenwagen nahmen die Verfolgung auf. Der Jugendliche ignorierte alle Stopp-Zeichen, überfuhr eine rote Ampel und überholte sogar einen Streifenwagen, der ihn abdrängen wollte.
Die Jagd führte über die Holstenstraße und die Hamburger Straße. Dabei fuhr der junge Mann in einem Kreisverkehr plötzlich in die falsche Richtung. In der Straße Bissenmoor landete er in einer Sackgasse, doch er gab nicht auf. Er bog auf ein Feld ab, wendete um eine Baumgruppe und raste direkt auf die Polizisten zu, die bereits aus ihren Wagen gestiegen waren. Eine Beamtin musste zur Seite springen, um nicht überfahren zu werden.
Danach raste der Jugendliche durch mehrere Vorgärten und ramte zwei geparkte Autos, die schwer beschädigt wurden. Schließlich verlor er im Lentföhrdener Weg in einer Kurve die Kontrolle, kam von der Straße ab und landete im Graben. Beamte aus Henstedt-Ulzburg nahmen ihn vor Ort fest. Dabei wehrte sich der Jugendliche gegen die Polizisten.
Der junge Mann aus dem Kreis Segeberg hatte wohl getrunken. Ein Test ergab 0,88 Promille Alkohol in der Luft. Im Revier Kaltenkirchen wurde ihm auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Blut abgenommen. Später kam er aus dem Gewahrsam in Norderstedt wieder frei.
Jetzt droht dem 17-Jährigen mit mazedonischer Staatsbürgerschaft ein schweres Strafverfahren. Er soll unter anderem ohne Führerschein gefahren sein, andere genötigt und Polizisten angegriffen haben. Auch das Fahren eines verbotenen Rennens und die Gefährdung des Straßenverkehrs werden geprüft. Ob und inwieweit sich der Jugendliche strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.