Aull: Frist für alte Heizungen läuft ab
In Aull (Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz) gibt es für Besitzer von Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe eine wichtige Frist. Es geht um Anlagen, die vor dem 21. März 2010 gebaut oder in Betrieb genommen wurden. Diese dürfen seit dem 31. Dezember 2024 eigentlich nicht mehr genutzt werden, wenn nicht bewiesen werden kann, dass sie bestimmte Grenzwerte einhalten.
Die Behörden haben jedoch bemerkt, dass immer noch viele dieser Öfen betrieben werden, obwohl der nötige Nachweis fehlt. In diesem Fall müssten die Anlagen eigentlich stillgelegt werden. Die entsprechenden Anlagen sind an der Verbandsgemeinde Diez bereits aufgelistet.
Wer seine Anlage seit dem 31. Dezember 2024 illegal betreibt, hat nun eine letzte Chance. Bis zum 31. August 2026 muss nachgewiesen werden, dass die Grenzwerte eingehalten werden oder dass die Anlage stillgelegt wurde. Wer diese Frist verpasst, muss mit einer kostenpflichtigen Verfügung der Bauaufsicht rechnen.
Bei Fragen können sich die Betreiber an ihren Schornsteinfegermeister oder direkt an die Gemeinde unter der Telefonnummer 06432/501-256 wenden.
Quelle: Aull – zur Originalmeldung