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Nievern: Besitzer in der Bahnhofstraße müssen für Ausbau zahlen

Die Verbandsgemeindeverwaltung hat die Beitragsbescheide für die Bahnhofstraße verschickt. Betroffen sind die Eigentümer im Ober- und Unterdorf.

Die Grundbesitzer im Ober- und Unterdorf von Nievern (Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz) müssen mit Kosten rechnen. Ende letzter Woche hat die Verbandsgemeindeverwaltung die Bescheide verschickt. Es geht um die Abrechnung der Ausbaukosten für die Bahnhofstraße, die im Jahr 2025 ausgebaut wurde.

Die Gemeinde folgt dabei der aktuellen Rechtslage in Rheinland-Pfalz. Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Gemeinden für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen nur noch sogenannte wiederkehrende Beiträge verlangen. Das gilt für alle Maßnahmen, die der Erneuerung, Erweiterung oder Verbesserung dienen.

Die Eigentümer tragen jedoch nicht die gesamte Summe. Die Gemeinde übernimmt einen Eigenanteil von 40 Prozent. Dieser Anteil richtet sich nach dem Durchgangsverkehr. Die Kosten für den laufenden Unterhalt und die Instandsetzung der Straßen übernimmt die Gemeinde komplett allein.

Als Abrechnungseinheit für die Bahnhofstraße gilt das Kerndorf. Die Ortsteile Maaracker sowie das Gewerbegebiet Auf dem Maaracker sind räumlich getrennt und bilden eigene Einheiten. Für die Eigentümer in der Jahnstraße und in der Schiffergasse gelten besondere Regeln, da sie vor Kurzem bereits einmalige Beiträge nach der alten Rechtslage gezahlt haben.

Ortsbürgermeister Lutz Zaun wies darauf hin, dass politische Diskussionen über eine mögliche Abschaffung solcher Beiträge nichts an der aktuellen Lage ändern. Er rechnet damit, dass dies erst in einigen Jahren passieren könnte und vermutlich eine andere Steuer als Gegenfinanzierung nötig wäre.

Wer Fragen zu seinem Bescheid hat, soll sich direkt an die in den Schreiben genannten Mitarbeiter der VG-Verwaltung wenden.

Quelle: Nievern – zur Originalmeldung

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