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Augsburg: Zoll warnt vor Fehlern im Urlaubskoffer

Bevor die Sommerferien starten, gibt das Hauptzollamt Augsburg wichtige Tipps für Reisende. Wer zu viel aus dem Ausland mitbringt, riskiert Ärger bei der Rückkehr.

Wer bald in den Urlaub fährt, sollte nicht nur an Sonnencreme und Badehose denken. Das Hauptzollamt Augsburg (Schwaben) erinnert alle Reisenden daran, sich vorab über die Zollregeln zu informieren. Wer Souvenirs, Alkohol oder Zigaretten aus dem Ausland mitnimmt, sollte genau wissen, was erlaubt ist. Sonst drohen unangenehme Überraschungen bei der Einreise nach Deutschland.

Besonders wichtig ist das bei Reisen in Länder außerhalb der EU, wie zum Beispiel Ägypten oder Großbritannien. Hier gibt es feste Mengen, die man steuerfrei mitbringen darf. Wer über 17 Jahre alt ist, darf so etwa einen Liter starken Alkohol (über 22 Prozent) oder zwei Liter schwächeren Alkohol einführen. Bei den Zigaretten liegt die Grenze bei 200 Stück. Auch beim Sprit gibt es Regeln: Neben dem vollen Tank im Auto sind maximal 10 Liter in einem Kanister erlaubt.

Auch bei Medikamenten muss man aufpassen. Man darf nur so viel mitbringen, wie man selbst für die Reise braucht. Manche Vitamine oder Nahrungsergänzungsmittel gelten in Deutschland sogar als Arzneimittel, wenn sie als Heilmittel verkauft werden. Bei Betäubungsmitteln gelten dann ganz eigene, strenge Vorschriften.

Wer andere Waren wie E-Zigaretten-Liquids kauft, muss auf den Wert achten. Dieser darf insgesamt 300 Euro nicht übersteigen. Bei einer Reise mit dem Flugzeug oder Schiff liegt die Grenze bei 430 Euro. Kinder unter 15 Jahren dürfen Waren im Wert von bis zu 175 Euro mitbringen. Wichtig ist dabei: Alkohol und Tabak zählen nicht in diesen Gesamtwert hinein.

Ein großes Warnsignal gibt es bei Lebensmitteln vom Tier, wie Fleisch, Milch oder Eiern. Hier gibt es strenge Verbote wegen möglicher Tierseuchen. Zudem warnt der Zoll vor Souvenirs aus geschützten Tieren oder Pflanzen. Wer solche Dinge mitbringt, schadet der Natur und riskiert hohe Bußgelder oder Strafen. In solchen Fällen werden die Waren sofort eingezogen.

Innerhalb der EU ist das Einkaufen einfacher, da es meist keine Beschränkungen gibt. Aber auch hier gibt es Ausnahmen bei Genussmitteln wie Kaffee, Tabak und Alkohol, da hier nationale Steuern gelten. Die Mengen müssen auch hier im Rahmen des Eigenbedarfs bleiben. Wer die Sachen als Geschenk für andere mitbringt, erfüllt diesen Eigenbedarf nicht mehr.

Damit alles glatt läuft, empfiehlt der Zoll die kostenlose eZOLL-App. Dort gibt es einen Rechner für die Freimengen, der sogar offline funktioniert. Wer sich vorher schlau macht, kommt laut Pressesprecher Adrian Kube schneller durch die Kontrolle und vermeidet Stress.

Quelle: Hauptzollamt Augsburg – zur Originalmeldung

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