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Altertheim: Wasserentnahme aus Gewässern untersagt

Copyright und Urheber siehe Altertheim

Im Landkreis Würzburg darf bis Ende September kein Wasser aus bestimmten Gewässern entnommen werden. Das Verbot gilt auch für Grundstückseigentümer.

In Altertheim (Landkreis Würzburg, Bayern) ist die Entnahme von Wasser aus Gewässern der zweiten und dritten Ordnung untersagt. Diese Regelung gilt bis einschließlich zum 30. September 2026.

Das Verbot wurde durch eine Allgemeinverfügung des Landratsamtes Würzburg festgelegt. Es betrifft den Gemeingebrauch der Gewässer im gesamten Gebiet des Landkreises.

Besonders wichtig ist, dass die Regelung auch für die Menschen gilt, deren Grundstücke direkt an diesen Gewässern liegen. Auch Eigentümer und Berechtigte dürfen in dieser Zeit kein Wasser entnehmen.

Die vollständige Veröffentlichung der Verfügung ist im Amtsblatt des Landkreises Würzburg (Nummer 33 vom 31. August 2026) einsehbar.

Quelle: Altertheim – zur Originalmeldung

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