Altertheim: Wasserentnahme aus Gewässern untersagt
In Altertheim (Landkreis Würzburg, Bayern) ist die Entnahme von Wasser aus Gewässern der zweiten und dritten Ordnung untersagt. Diese Regelung gilt bis einschließlich zum 30. September 2026.
Das Verbot wurde durch eine Allgemeinverfügung des Landratsamtes Würzburg festgelegt. Es betrifft den Gemeingebrauch der Gewässer im gesamten Gebiet des Landkreises.
Besonders wichtig ist, dass die Regelung auch für die Menschen gilt, deren Grundstücke direkt an diesen Gewässern liegen. Auch Eigentümer und Berechtigte dürfen in dieser Zeit kein Wasser entnehmen.
Die vollständige Veröffentlichung der Verfügung ist im Amtsblatt des Landkreises Würzburg (Nummer 33 vom 31. August 2026) einsehbar.
Quelle: Altertheim – zur Originalmeldung