Ahlen regelt Ablauf für den Integrationsrat
In Ahlen (Kreis Warendorf, Nordrhein-Westfalen) gibt es klare Regeln für die Arbeit des Integrationsrates. Die Stadt möchte, dass Menschen mit Migrationsgeschichte aktiv mitbestimmen können. Das ist wichtig, weil 16 Prozent der Bürger in Ahlen Ausländer sind und 38 Prozent einen Migrationshintergrund haben. Bei den Kindern unter fünf Jahren liegt dieser Anteil sogar bei über 57 Prozent.
Die neuen Regeln legen fest, wie die Treffen vorbereitet werden. Der Vorsitzende lädt die Mitglieder schriftlich ein. Normalerweise muss diese Einladung sieben Tage vor dem Termin raus. In dringenden Fällen reichen aber auch drei Tage. Die Tagesordnung wird vom Vorsitzenden festgelegt, wobei er Vorschläge von mindestens einem Fünftel der Mitglieder berücksichtigen muss.
Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Jeder kann zuhören, solange genug Platz im Raum ist. Die Zuschauer dürfen aber nicht mitreden. Es gibt jedoch Themen, bei denen die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird, zum Beispiel wenn es um private Interessen oder das öffentliche Wohl geht.
Innerhalb der Sitzungen gibt es eine feste Redeordnung. Wer sprechen will, muss die Hand heben. In der Regel darf jeder maximal 10 Minuten pro Thema reden und höchstens dreimal zum selben Punkt sprechen. Die Sitzungssprache ist Deutsch. Der Vorsitzende achtet auf die Ordnung. Wer sich schlecht benimmt oder zu lange redet, kann verwarnt oder im schlimmsten Fall aus dem Saal gewiesen werden.
Über die Ergebnisse der Treffen wird schriftlich berichtet. Ein Schriftführer hält alle Beschlüsse und Wahlen in einem Protokoll fest. Die Öffentlichkeit wird über die wichtigsten Ergebnisse informiert, etwa durch die lokale Presse.
Besonderen Wert legt die Stadt auf den Datenschutz. Die Mitglieder des Rates kommen oft mit vertraulichen Daten in Kontakt. Diese Informationen dürfen sie nur für ihre Arbeit nutzen und müssen sie sicher aufbewahren. Wenn ein Mitglied den Rat verlässt, müssen alle geheimen Unterlagen sofort gelöscht oder vernichtet werden.
Die Geschäftsordnung ist seit dem 13. November 2020 in Kraft.
Quelle: Ahlen – zur Originalmeldung