Zum Inhalt springen
newssofort.de

Ahlen regelt Ablauf der Integrationsratswahl

Die Stadt Ahlen hat die Regeln für die Wahl des Integrationsrates festgelegt. Die Wahl findet immer gleichzeitig mit der Kommunalwahl statt.

In Ahlen (Kreis Warendorf, Nordrhein-Westfalen) gibt es eine feste Ordnung für die Wahl des Integrationsrates. Diese Regeln legen fest, wer wählen darf, wer kandidieren kann und wie die Abstimmung genau abläuft.

Die Wahl findet immer am selben Tag wie die Kommunalwahl statt. Die Wahllokale sind dabei von 8 Uhr morgens bis 18 Uhr abends geöffnet. Wer nicht persönlich hingehen kann, hat die Möglichkeit, per Briefwahl abzustimmen. Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag bis 16 Uhr beim Wahlamt der Stadt eingegangen sein.

Wählen darf, wer am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist und seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in Deutschland lebt. Zudem muss die Person seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl ihren Hauptwohnsitz in Ahlen haben. Wahlberechtigt sind Menschen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit, Menschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben, oder solche, die sie nach bestimmten gesetzlichen Regelungen erworben haben. Asylbewerber und Menschen, denen das Wahlrecht durch ein Gericht untersagt wurde, dürfen nicht wählen.

Kandidieren für den Integrationsrat können alle Wahlberechtigten sowie alle Bürger der Stadt, sofern sie am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind. Diese Menschen müssen seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in Deutschland und seit mindestens drei Monaten in Ahlen wohnen. Wer kandidieren will, kann entweder als Einzelbewerber antreten oder über eine Liste einer Gruppe aufgestellt werden.

Die Stimmen werden nach Ende der Wahlzeit zentral ausgezählt. Ein spezieller Wahlausschuss prüft dann die Ergebnisse und legt fest, wie die Sitze im Rat verteilt werden. Die Namen der Gewinner werden anschließend öffentlich bekannt gemacht.

Die aktuelle Wahlordnung basiert auf einem Beschluss des Stadtrats vom 13. Februar 2014 und wurde zuletzt im Juni 2020 angepasst.

Quelle: Ahlen – zur Originalmeldung

← Zurück zur Übersicht

Weitere Meldungen aus Ahlen

Alle ansehen
Stadt & Gemeinde

Ahlen hebt alte Schulbezirke auf

Die Stadt Ahlen ändert die Regeln für die Zuweisung von Grund- und Hauptschulen. Eine alte Verordnung tritt nicht mehr in Kraft.

Ahlen

Aus dem Umkreis: Kreis Warendorf

Alle ansehen