Ahlen regelt Ablauf der Integrationsratswahl
In Ahlen (Kreis Warendorf, Nordrhein-Westfalen) ist nun klar, nach welchen Regeln der Integrationsrat gewählt wird. Die Stadt hat eine entsprechende Wahlordnung beschlossen, die genau festlegt, wie das Verfahren funktioniert.
Die Wahl findet immer am selben Tag wie die Kommunalwahl statt. Die Wahllokale sind dabei von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Wer wählen möchte, kann entweder direkt im Wahllokal seine Stimme abgeben oder die Briefwahl nutzen. Bei der Briefwahl muss der Umschlag spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr beim Wahlamt der Stadt eingegangen sein.
Nicht jeder darf bei dieser Wahl abstimmen. Wahlberechtigt sind Menschen, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder diese durch Einbürgerung erhalten haben. Zudem müssen sie am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein, seit einem Jahr rechtmäßig in Deutschland leben und seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl ihren Hauptwohnsitz in Ahlen haben. Asylbewerber dürfen nicht wählen.
Wer selbst kandidieren möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Die Bewerber müssen seit einem Jahr rechtmäßig im Land leben und seit drei Monaten in Ahlen wohnen. Es gibt zwei Möglichkeiten für die Bewerbung: Man kann sich als Einzelperson aufstellen lassen oder Teil einer Liste einer Gruppe sein.
Die Auszählung der Stimmen erfolgt zentral für alle Bezirke. Ein Wahlausschuss stellt anschließend das offizielle Ergebnis und die Verteilung der Sitze fest. Die Namen der Gewählten werden danach öffentlich bekannt gemacht.
Die aktuelle Fassung der Wahlordnung berücksichtigt auch Änderungen aus dem Jahr 2020. Weitere Details zu den einzelnen Terminen werden jeweils rechtzeitig durch die Stadt bekannt gegeben.
Quelle: Ahlen – zur Originalmeldung