Ahlen legt Regeln für Integrationsrat fest
In Ahlen (Kreis Warendorf, Nordrhein-Westfalen) soll die Zusammenarbeit mit Menschen mit Zuwanderungsgeschichte besser funktionieren. Die Stadt betont, dass Integration nur klappt, wenn die Betroffenen selbst mitreden. Deshalb gibt es den Integrationsrat. Die Mitglieder fungieren als Experten und beraten die Stadt dabei, welche Angebote im Alltag wirklich helfen und wo es Probleme gibt.
Damit die Arbeit im Rat ordentlich abläuft, gibt es nun eine feste Geschäftsordnung. Diese regelt zum Beispiel, wie Sitzungen vorbereitet werden. Der Vorsitzende beruft die Treffen ein und legt die Tagesordnung fest. Die Einladungen müssen normalerweise sieben Tage vorher verschickt werden, in dringenden Fällen reichen auch drei Tage. Die Öffentlichkeit darf bei den Sitzungen als Zuhörer dabei sein, solange genug Platz im Raum ist. In besonderen Fällen kann die Sitzung aber auch hinter verschlossenen Türen stattfinden.
Auch der Ablauf der Diskussionen ist genau festgelegt. Wer sprechen möchte, muss die Hand heben. In der Regel darf jeder maximal zehn Minuten zu einem Thema reden und höchstens dreimal das Wort ergreifen. Die Sprache in den Sitzungen ist Deutsch. Wenn es zu Streit oder Störungen kommt, hat der Vorsitzende das Sagen. Er kann Leute zur Ordnung rufen oder sie im schlimmsten Fall sogar aus dem Saal weisen.
Über die Ergebnisse der Treffen wird schriftlich festgehalten. Ein Schriftführer notiert, wer anwesend war und welche Beschlüsse gefasst wurden. Die wichtigsten Ergebnisse werden anschließend an die Öffentlichkeit weitergegeben, zum Beispiel über die lokale Presse.
Ein wichtiger Punkt ist zudem der Datenschutz. Die Ratsmitglieder kommen oft mit vertraulichen Unterlagen in Kontakt. Diese Daten dürfen nur für die Arbeit im Rat genutzt und müssen sicher aufbewahrt werden. Sobald ein Mitglied aus dem Rat ausscheidet, müssen alle privaten Kopien solcher Unterlagen gelöscht oder vernichtet werden.
Quelle: Ahlen – zur Originalmeldung