Adelsheim: Befahrungsverbot auf der Seckach im Frühjahr
In Adelsheim (Neckar-Odenwald-Kreis, Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für die Nutzung der Seckach. Die Stadtverwaltung hat eine Verordnung erlassen, die das Befahren des Gewässers einschränkt.
Das Verbot gilt für alle Arten von Wasserfahrzeugen. Betroffen ist der Abschnitt der Seckach, der an der Einmündung der Kirnau beginnt und bis zur Gemarkungsgrenze von Sennfeld und Roigheim reicht. Wer dort paddeln oder booten will, muss den Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Juli meiden.
Grund für die Maßnahme ist der Naturschutz. Vor allem die gefährdeten einheimischen Vogelarten sollen in dieser Zeit geschützt werden. Die Vögel brauchen Ruhe für ihre Brut, weshalb die Boote aus diesem Bereich weichen müssen.
Wer sich nicht an die Regeln hält und trotzdem auf dem Wasser unterwegs ist, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Bei Fragen kann man sich an die Stadtverwaltung in der Marktstraße 7 wenden oder die Telefonnummer 06291 6200-0 anrufen.
Quelle: Adelsheim – zur Originalmeldung