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Adelsheim: Befahrtsverbot auf der Seckach für Paddler

Wer zwischen April und Juli auf der Seckach paddeln will, muss aufpassen. In einem bestimmten Abschnitt ist das Befahren nun verboten.

In Adelsheim (Neckar-Odenwald-Kreis, Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für die Nutzung der Seckach. Die Stadtverwaltung hat eine Verordnung erlassen, die das Befahren des Gewässers mit Wasserfahrzeugen einschränkt. Das betrifft Boote jeder Art.

Das Verbot gilt in der Zeit vom 1. April bis zum 31. Juli. Betroffen ist der Abschnitt der Seckach, der an der Einmündung der Kirnau beginnt und bis zur Gemarkungsgrenze von Sennfeld und Roigheim reicht.

Grund für die Maßnahme ist der Naturschutz. Vor allem gefährdete einheimische Vogelarten sollen in dieser Zeit geschützt werden. Die Tiere brauchen Ruhe, um sich erfolgreich zu vermehren.

Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Die Stadt weist darauf hin, dass Verstöße mit einer Geldbuße bestraft werden können.

Bei Fragen können sich Betroffene an die Stadtverwaltung in der Marktstraße 7 wenden. Erreichbar ist das Rathaus unter der Telefonnummer 06291 6200-0 oder per E-Mail an [email protected].

Quelle: Adelsheim – zur Originalmeldung

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